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Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: a) der Ausdruck "Sondermission" bezeichnet eine einen Staat vertretende zeitweilige Mission, die von einem Staat mit Zustimmung eines anderen Staates in diesen entsandt wird, um mit ihm über besondere Fragen zu verhandeln oder dort eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen; b) der Ausdruck "ständige diplomatische Mission" bezeichnet eine diplomatische Mission im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen; c) der Ausdruck "konsularische Vertretung" bezeichnet jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat und jede Konsularagentur; d) der Ausdruck "Leiter einer Sondermission" bezeichnet eine Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein; e) der Ausdruck "Verteter des Entsendestaats in der Sondermission" bezeichnet jede Person, welcher der Entsendestaat diese Eigenschaft verliehen hat; f) der Ausdruck "Mitglieder einer Sondermission" bezeichnet den Leiter der Sondermission, die Vertreter des Entsendestaates in der Sondermission und die Mitglieder des Personals der Sondermission; g) der Ausdruck "Mitglieder des Personals der Sondermission" bezeichnet die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs- und technischen Personals sowie des Dienstpersonals der Sondermission; h) der Ausdruck "Mitglieder des diplomatischen Personals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die für die Zwecke der Sondermission diplomatischen Status besitzen; i) der Ausdruck "Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die im Verwaltungs- und technischen Dienst der Sondermission beschäftigt sind; j) der Ausdruck "Mitglieder des Dienstpersonals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die von dieser als Hausangestellte oder mit ähnlichen Aufgaben beschäftigt werden; k) der Ausdruck "Privatpersonal" bezeichnet die ausschliesslich im privaten Dienst der Mitglieder der Sondermission beschäftigten Personen.

Your change, as a redline

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: a) der Ausdruck "Sondermission" bezeichnet eine einen Staat vertretende zeitweilige Mission, die von einem Staat mit Zustimmung eines anderen Staates in diesen entsandt wird, um mit ihm über besondere Fragen zu verhandeln oder dort eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen; b) der Ausdruck "ständige diplomatische Mission" bezeichnet eine diplomatische Mission im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen; c) der Ausdruck "konsularische Vertretung" bezeichnet jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat und jede Konsularagentur; d) der Ausdruck "Leiter einer Sondermission" bezeichnet eine Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein; e) der Ausdruck "Verteter des Entsendestaats in der Sondermission" bezeichnet jede Person, welcher der Entsendestaat diese Eigenschaft verliehen hat; f) der Ausdruck "Mitglieder einer Sondermission" bezeichnet den Leiter der Sondermission, die Vertreter des Entsendestaates in der Sondermission und die Mitglieder des Personals der Sondermission; g) der Ausdruck "Mitglieder des Personals der Sondermission" bezeichnet die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs- und technischen Personals sowie des Dienstpersonals der Sondermission; h) der Ausdruck "Mitglieder des diplomatischen Personals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die für die Zwecke der Sondermission diplomatischen Status besitzen; i) der Ausdruck "Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die im Verwaltungs- und technischen Dienst der Sondermission beschäftigt sind; j) der Ausdruck "Mitglieder des Dienstpersonals" bezeichnet diejenigen Mitglieder des Personals der Sondermission, die von dieser als Hausangestellte oder mit ähnlichen Aufgaben beschäftigt werden; k) der Ausdruck "Privatpersonal" bezeichnet die ausschliesslich im privaten Dienst der Mitglieder der Sondermission beschäftigten Personen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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