Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen
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Change 1
Art. 11 Notifizierungen
1) Dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder einer anderen vereinbarten Dienststelle des Empfangsstaats sind zu notifizieren: a) die Zusammensetzung der Sondermission und etwaige spätere Änderungen; b) die Ankunft und die endgültige Abreise von Mitgliedern der Mission sowie die Beendigung ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Mission; c) die Ankunft und die endgültige Abreise jeder Begleitperson eines Missionsmitglieds; d) die Anstellung und die Entlassung von im Empfangsstaat ansässigen Personen als Missionsmitglieder oder Privatpersonal; e) die Ernennung des Leiters der Sondermission oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, des Vertreters im Sinne des Art. 14 Abs. 1 sowie ihrer etwaigen Stellvertreter; f) die Lage der von der Sondermission benutzten Räumlichkeiten sowie der nach den Art. 30, 36 und 39 unverletzlichen Privatunterkünfte sowie jede sonstige zur Identifizierung dieser Räumlichkeiten und Unterkünfte erforderliche Angabe. 2) Die Notifizierung der Ankunft und der endgültigen Abreise hat im voraus zu erfolgen, sofern dies nicht unmöglich ist.
Art. 11 Notifizierungen
1) Dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder einer anderen vereinbarten Dienststelle des Empfangsstaats sind zu notifizieren: a) die Zusammensetzung der Sondermission und etwaige spätere Änderungen; b) die Ankunft und die endgültige Abreise von Mitgliedern der Mission sowie die Beendigung ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Mission; c) die Ankunft und die endgültige Abreise jeder Begleitperson eines Missionsmitglieds; d) die Anstellung und die Entlassung von im Empfangsstaat ansässigen Personen als Missionsmitglieder oder Privatpersonal; e) die Ernennung des Leiters der Sondermission oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, des Vertreters im Sinne des Art. 14 Abs. 1 sowie ihrer etwaigen Stellvertreter; f) die Lage der von der Sondermission benutzten Räumlichkeiten sowie der nach den Art. 30, 36 und 39 unverletzlichen Privatunterkünfte sowie jede sonstige zur Identifizierung dieser Räumlichkeiten und Unterkünfte erforderliche Angabe. 2) Die Notifizierung der Ankunft und der endgültigen Abreise hat im voraus zu erfolgen, sofern dies nicht unmöglich ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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