Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25 Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten
1) Die Räumlichkeiten, in denen sich eine Sondermission in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen niedergelassen hat, sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Leiters der Sondermission oder gegebenenfalls des beim Empfangsstaat beglaubigten Leiters der ständigen diplomatischen Mission des Entsendestaats betreten. Im Fall eines Feuers oder eines anderen, die öffentliche Sicherheit ernsthaft gefährdenden Unglücks wird diese Zustimmung vermutet, sofern es unmöglich war, die ausdrückliche Zustimmung des Leiters der Sondermission oder gegebenenfalls des Leiters der ständigen Mission einzuholen. 2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten einer Sondermission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird. 3) Die Räumlichkeiten einer Sondermission, ihre Einrichtung und die übrigen für die Tätigkeit der Sondermission benötigten Gegenstände sowie ihre Beförderungsmittel geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
Art. 25 Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten
1) Die Räumlichkeiten, in denen sich eine Sondermission in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen niedergelassen hat, sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Leiters der Sondermission oder gegebenenfalls des beim Empfangsstaat beglaubigten Leiters der ständigen diplomatischen Mission des Entsendestaats betreten. Im Fall eines Feuers oder eines anderen, die öffentliche Sicherheit ernsthaft gefährdenden Unglücks wird diese Zustimmung vermutet, sofern es unmöglich war, die ausdrückliche Zustimmung des Leiters der Sondermission oder gegebenenfalls des Leiters der ständigen Mission einzuholen. 2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten einer Sondermission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird. 3) Die Räumlichkeiten einer Sondermission, ihre Einrichtung und die übrigen für die Tätigkeit der Sondermission benötigten Gegenstände sowie ihre Beförderungsmittel geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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