Propose a change

Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31 Immunität von der Gerichtsbarkeit

1) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals geniessen Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. 2) Ebenso geniessen sie Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaats, ausgenommen hiervon sind: a) dingliche Klagen in bezug auf privates, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenes unbewegliches Vermögen, es sei denn, dass die betreffende Person dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat; b) Klagen in Nachlasssachen, in denen die betreffende Person als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht im Auftrage des Entsendestaats beteiligt ist; c) Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit der betreffenden Person im Empfangsstaat neben ihrer amtlichen Tätigkeit; d) Schadenersatzklagen wegen eines Unfalls, den ein Fahrzeug der betreffenden Person ausserhalb ihrer amtlichen Tätigkeit verursacht hat. 3) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals sind nicht verpflichtet, als Zeugen auszusagen. 4) Gegen Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und gegen Mitglieder ihres diplomatischen Personals dürfen Vollstreckungsmassnahmen nur in den in Abs. 2 Buchstaben a, b, c und d vorgesehenen Fällen und nur unter der Voraussetzung getroffen werden, dass sie durchführbar sind, ohne die Unverletzlichkeit ihrer Person oder ihrer Unterkunft zu beeinträchtigen. 5) Die den Vertretern des Entsendestaats in einer Sondermission und den Mitgliedern ihres diplomatischen Personals zustehende Immunität von der Gerichtsbarkeit befreit sie nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaats.

Your change, as a redline

Art. 31 Immunität von der Gerichtsbarkeit

1) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals geniessen Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. 2) Ebenso geniessen sie Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaats, ausgenommen hiervon sind: a) dingliche Klagen in bezug auf privates, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenes unbewegliches Vermögen, es sei denn, dass die betreffende Person dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat; b) Klagen in Nachlasssachen, in denen die betreffende Person als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht im Auftrage des Entsendestaats beteiligt ist; c) Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit der betreffenden Person im Empfangsstaat neben ihrer amtlichen Tätigkeit; d) Schadenersatzklagen wegen eines Unfalls, den ein Fahrzeug der betreffenden Person ausserhalb ihrer amtlichen Tätigkeit verursacht hat. 3) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals sind nicht verpflichtet, als Zeugen auszusagen. 4) Gegen Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und gegen Mitglieder ihres diplomatischen Personals dürfen Vollstreckungsmassnahmen nur in den in Abs. 2 Buchstaben a, b, c und d vorgesehenen Fällen und nur unter der Voraussetzung getroffen werden, dass sie durchführbar sind, ohne die Unverletzlichkeit ihrer Person oder ihrer Unterkunft zu beeinträchtigen. 5) Die den Vertretern des Entsendestaats in einer Sondermission und den Mitgliedern ihres diplomatischen Personals zustehende Immunität von der Gerichtsbarkeit befreit sie nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaats.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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