Propose a change

Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33 Befreiung von Steuern und sonstigen Abgaben

Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit; ausgenommen hiervon sind: a) die normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthaltenen indirekten Steuern; b) Steuern und sonstige Abgaben von privatem, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenem unbeweglichem Vermögen, es sei denn, dass die betreffende Person es im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat; c) Erbschaftssteuern, die der Empfangsstaat erhebt, jedoch vorbehaltlich des Art. 44; d) Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet, sowie Vermögenssteuern von Kapitalanlagen in gewerblichen Unternehmen, die im Empfangsstaat gelegen sind; e) Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben, die als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden; f) Eintragungs-, Gerichts-, Beurkundungs-, Beglaubigungs-, Hypotheken- und Stempelgebühren in bezug auf unbewegliches Vermögen, jedoch vorbehaltlich des Art. 24.

Your change, as a redline

Art. 33 Befreiung von Steuern und sonstigen Abgaben

Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit; ausgenommen hiervon sind: a) die normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthaltenen indirekten Steuern; b) Steuern und sonstige Abgaben von privatem, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenem unbeweglichem Vermögen, es sei denn, dass die betreffende Person es im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat; c) Erbschaftssteuern, die der Empfangsstaat erhebt, jedoch vorbehaltlich des Art. 44; d) Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet, sowie Vermögenssteuern von Kapitalanlagen in gewerblichen Unternehmen, die im Empfangsstaat gelegen sind; e) Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben, die als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden; f) Eintragungs-, Gerichts-, Beurkundungs-, Beglaubigungs-, Hypotheken- und Stempelgebühren in bezug auf unbewegliches Vermögen, jedoch vorbehaltlich des Art. 24.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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