Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
1) Im Rahmen seiner geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften gestattet der Empfangsstaat die Einfuhr der nachstehend bezeichneten Gegenstände und befreit sie von allen Zöllen, Steuern und ähnlichen Abgaben mit Ausnahme von Gebühren für Einlagerung, Beförderung und ähnliche Dienstleistungen: a) Gegenstände für den amtlichen Gebrauch der Sondermission; b) Gegenstände für den persönlichen Gebrauch der Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und der Mitglieder ihres diplomatischen Personals. 2) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals geniessen Befreiung von der Kontrolle ihres persönlichen Gepäcks, sofern nicht triftige Gründe für die Vermutung vorliegen, dass es Gegenstände enthält, für welche die in Abs. 1 erwähnten Befreiungen nicht gelten oder deren Ein- oder Ausfuhr nach dem Recht des Empfangsstaats verboten oder durch Quarantänevorschriften geregelt ist. In solchen Fällen darf die Kontrolle nur in Anwesenheit der betreffenden Person oder ihres ermächtigten Vertreters stattfinden.
Art. 35 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
1) Im Rahmen seiner geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften gestattet der Empfangsstaat die Einfuhr der nachstehend bezeichneten Gegenstände und befreit sie von allen Zöllen, Steuern und ähnlichen Abgaben mit Ausnahme von Gebühren für Einlagerung, Beförderung und ähnliche Dienstleistungen: a) Gegenstände für den amtlichen Gebrauch der Sondermission; b) Gegenstände für den persönlichen Gebrauch der Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und der Mitglieder ihres diplomatischen Personals. 2) Die Vertreter des Entsendestaats in einer Sondermission und die Mitglieder ihres diplomatischen Personals geniessen Befreiung von der Kontrolle ihres persönlichen Gepäcks, sofern nicht triftige Gründe für die Vermutung vorliegen, dass es Gegenstände enthält, für welche die in Abs. 1 erwähnten Befreiungen nicht gelten oder deren Ein- oder Ausfuhr nach dem Recht des Empfangsstaats verboten oder durch Quarantänevorschriften geregelt ist. In solchen Fällen darf die Kontrolle nur in Anwesenheit der betreffenden Person oder ihres ermächtigten Vertreters stattfinden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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