Propose a change

Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken der Stadt Schaffhausen im Baurecht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

1 Der jährlich geschuldete Baurechtszins wird basierend auf dem Landwert multipliziert mit dem massgeblichen Zinssatz berechnet. Der massgebliche Zinssatz besteht aus dem Basiszins zuzüglich dem Risikozuschlag, abzüglich eines allfälligen Rabattes. Für gemeinnützige Wohnbauten beträgt der massgebliche Zinssatz maximal 5.0 %. 2 Als Basiszins wird der aktuelle Referenzzinssatz gemäss Art. 12a der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG; SR 221.213.11) verwendet. Der Basiszins beträgt mindestens 1.50 %. Für den Fall, dass der erwähnte Referenzzinssatz im Mietrecht aufgehoben werden sollte, haben die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen einen neuen Zinssatz zu vereinbaren, der mit dem bisherigen Zinssatz vergleichbar ist. 3 Zuzüglich zu den Baurechtszinsen fällt eine jährliche Gebühr für den Verwaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand von Fr. 250.-- bei einer Parzelle bis 1000 m2 bzw. von Fr. 500.-- bei über 1000 m2 an. Die Gebühr wird alle fünf Jahre vom Stadtrat angepasst. 4 Der Baurechtszins wird halbjährlich vorschüssig auf Rechnungsstellung der Stadt zur Zahlung fällig. Landwertanpassung Berechnung des Baurechtszinses Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 22. Mai 2018) 7 5 Die Zinspflicht beginnt mit dem Eintrag des Baurechts im Grundbuch, spätestens aber 12 Monate nach der Vergabe des Baurechts.

Your change, as a redline

Art. 13

1 Der jährlich geschuldete Baurechtszins wird basierend auf dem Landwert multipliziert mit dem massgeblichen Zinssatz berechnet. Der massgebliche Zinssatz besteht aus dem Basiszins zuzüglich dem Risikozuschlag, abzüglich eines allfälligen Rabattes. Für gemeinnützige Wohnbauten beträgt der massgebliche Zinssatz maximal 5.0 %. 2 Als Basiszins wird der aktuelle Referenzzinssatz gemäss Art. 12a der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG; SR 221.213.11) verwendet. Der Basiszins beträgt mindestens 1.50 %. Für den Fall, dass der erwähnte Referenzzinssatz im Mietrecht aufgehoben werden sollte, haben die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen einen neuen Zinssatz zu vereinbaren, der mit dem bisherigen Zinssatz vergleichbar ist. 3 Zuzüglich zu den Baurechtszinsen fällt eine jährliche Gebühr für den Verwaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand von Fr. 250.-- bei einer Parzelle bis 1000 m2 bzw. von Fr. 500.-- bei über 1000 m2 an. Die Gebühr wird alle fünf Jahre vom Stadtrat angepasst. 4 Der Baurechtszins wird halbjährlich vorschüssig auf Rechnungsstellung der Stadt zur Zahlung fällig. Landwertanpassung Berechnung des Baurechtszinses Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 22. Mai 2018) 7 5 Die Zinspflicht beginnt mit dem Eintrag des Baurechts im Grundbuch, spätestens aber 12 Monate nach der Vergabe des Baurechts.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds