Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken der Stadt Schaffhausen im Baurecht
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 B. Ausschreibung und Vergabeprozess
1 Kleinere Baurechtsgrundstücke für Wohnbauten können ohne Ausschreibung vergeben werden. Grössere Grundstücke für Wohnbauten bedürfen vorgängig einer Vergabe der öffentlichen Ausschreibung zwecks Durchführung eines Wettbewerbes. 2 Der Stadtrat ist verpflichtet, dem Grossen Stadtrat die Ausschreibungsbedingungen bzw. die Vergabekriterien vor Durchführung des Wettbewerbs zum Beschluss vorzulegen. Der Grosse Stadtrat entscheidet über die Vergabe abschliessend mit Abnahme der Ausschreibungsbedingungen bzw. der Vergabekriterien und der Festlegung der Baurechtsparameter. 3 Die Durchführung eines anschliessenden Wettbewerbes sowie der Zuschlag des Baurechtes obliegen dem Stadtrat. 4 Bei Vergabe an gemeinnützige Wohnbauträger1 wird der Wettbewerb in der Regel durch diese durchgeführt. 5 Sofern dem Stadtrat eine eigenständige Kompetenz zur Vergabe von Baurechten gemäss Stadtverfassung zukommt, so entfällt die Pflicht zur Genehmigung der Ausschreibungsbedingungen bzw. der Vergabekriterien durch den Grossen Stadtrat gemäss Abs. 2. 6 Baurechtsgrundstücke für Dienstleistungs-, Industrie- und Gewerbebauten werden unabhängig von ihrer Grösse unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Nutzens vergeben. 7 Für die Vergabe von Baurechtsgrundstücke für Sport, Kultur, Landwirtschaft oder andere Nutzungen im öffentlichen Interesse können einzelfallweise andere Vorgaben definiert werden.
Art. 4 B. Ausschreibung und Vergabeprozess
1 Kleinere Baurechtsgrundstücke für Wohnbauten können ohne Ausschreibung vergeben werden. Grössere Grundstücke für Wohnbauten bedürfen vorgängig einer Vergabe der öffentlichen Ausschreibung zwecks Durchführung eines Wettbewerbes. 2 Der Stadtrat ist verpflichtet, dem Grossen Stadtrat die Ausschreibungsbedingungen bzw. die Vergabekriterien vor Durchführung des Wettbewerbs zum Beschluss vorzulegen. Der Grosse Stadtrat entscheidet über die Vergabe abschliessend mit Abnahme der Ausschreibungsbedingungen bzw. der Vergabekriterien und der Festlegung der Baurechtsparameter. 3 Die Durchführung eines anschliessenden Wettbewerbes sowie der Zuschlag des Baurechtes obliegen dem Stadtrat. 4 Bei Vergabe an gemeinnützige Wohnbauträger1 wird der Wettbewerb in der Regel durch diese durchgeführt. 5 Sofern dem Stadtrat eine eigenständige Kompetenz zur Vergabe von Baurechten gemäss Stadtverfassung zukommt, so entfällt die Pflicht zur Genehmigung der Ausschreibungsbedingungen bzw. der Vergabekriterien durch den Grossen Stadtrat gemäss Abs. 2. 6 Baurechtsgrundstücke für Dienstleistungs-, Industrie- und Gewerbebauten werden unabhängig von ihrer Grösse unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Nutzens vergeben. 7 Für die Vergabe von Baurechtsgrundstücke für Sport, Kultur, Landwirtschaft oder andere Nutzungen im öffentlichen Interesse können einzelfallweise andere Vorgaben definiert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.