Propose a change

Organisationsverordnung VBSH

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 B. Die Geschäftsleitung

1 Die von der Verwaltungskommission mit der Geschäftsführung betraute Person stellt die Geschäftsleitung zusammen. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Geschäftsführung und für die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr stehen alle Befugnisse zu, die der Verwaltungskommission nicht ausdrücklich zugewiesen sind. 2 Die Geschäftsleitung sorgt insbesondere für die sachgerechte Bearbeitung der Leistungsaufträge und für eine wirtschaftliche Verwendung der finanziellen Mittel. 3 Im Rahmen des Leistungsauftrags verfügt die Geschäftsleitung über das genehmigte Budget und beschliesst Verpflichtungen und Vergabeentscheide bis 1 Mio. Franken für betriebsnotwendige Aufwendungen. 4 Für Nachtragskredite steht der Geschäftsleitung eine jährliche Summe von 10 Prozent der einzelnen Voranschlagskredite, insgesamt aber höchstens 700'000 Franken zur Verfügung. 5 Die Geschäftsleitung stellt das Personal ein. 6 Die Geschäftsleitung vertritt die VBSH mit Kollektivunterschrift zu zweien nach aussen. 7 Weitere Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung, der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sowie die Finanzdelegationen ans Personal werden im Geschäftsreglement geregelt. Delegation von Aufgaben Auftrag Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 9. April 2019) 8

Your change, as a redline

Art. 18 B. Die Geschäftsleitung

1 Die von der Verwaltungskommission mit der Geschäftsführung betraute Person stellt die Geschäftsleitung zusammen. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Geschäftsführung und für die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr stehen alle Befugnisse zu, die der Verwaltungskommission nicht ausdrücklich zugewiesen sind. 2 Die Geschäftsleitung sorgt insbesondere für die sachgerechte Bearbeitung der Leistungsaufträge und für eine wirtschaftliche Verwendung der finanziellen Mittel. 3 Im Rahmen des Leistungsauftrags verfügt die Geschäftsleitung über das genehmigte Budget und beschliesst Verpflichtungen und Vergabeentscheide bis 1 Mio. Franken für betriebsnotwendige Aufwendungen. 4 Für Nachtragskredite steht der Geschäftsleitung eine jährliche Summe von 10 Prozent der einzelnen Voranschlagskredite, insgesamt aber höchstens 700'000 Franken zur Verfügung. 5 Die Geschäftsleitung stellt das Personal ein. 6 Die Geschäftsleitung vertritt die VBSH mit Kollektivunterschrift zu zweien nach aussen. 7 Weitere Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung, der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sowie die Finanzdelegationen ans Personal werden im Geschäftsreglement geregelt. Delegation von Aufgaben Auftrag Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 9. April 2019) 8

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds