Organisationsverordnung VBSH
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 C. Die Revisionsstelle
1 Die Verwaltungskommission beauftragt eine geeignete Revisionsstelle mit der Prüfung der Jahresrechnung. Als solche können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften gewählt werden. 2 Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz haben. Hat die Anstalt mehrere Revisionsstellen, so muss zumindest eine diese Voraussetzungen erfüllen. 3 Ist die Anstalt zur ordentlichen Revision verpflichtet, so muss die Verwaltungskommission als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen. 4 Ist die Anstalt zur eingeschränkten Revision verpflichtet, so muss die Verwaltungskommission als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen. 5 Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein. 6 Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich. Eine Abberufung ist jederzeit und fristlos möglich. 7 Die Revisionsstelle prüft das Rechnungswesen der VBSH und erstattet der Verwaltungskommission zuhanden der Stadt Schaffhausen Bericht. 8 Die zuständigen Instanzen der VBSH sind verpflichtet, der Revisionsstelle alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 9 Die Revisionsstelle ist verpflichtet, jederzeit gegenüber der Verwaltungskommission und nötigenfalls gegenüber der Aufsichtsbehörde Beanstandungen zu erheben. 10 Das Controlling der Stadt Schaffhausen hat jederzeit Einsichtsrecht in Buchhaltung, Protokolle und andere Unterlagen.
Art. 19 C. Die Revisionsstelle
1 Die Verwaltungskommission beauftragt eine geeignete Revisionsstelle mit der Prüfung der Jahresrechnung. Als solche können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften gewählt werden. 2 Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz haben. Hat die Anstalt mehrere Revisionsstellen, so muss zumindest eine diese Voraussetzungen erfüllen. 3 Ist die Anstalt zur ordentlichen Revision verpflichtet, so muss die Verwaltungskommission als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen. 4 Ist die Anstalt zur eingeschränkten Revision verpflichtet, so muss die Verwaltungskommission als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen. 5 Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein. 6 Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich. Eine Abberufung ist jederzeit und fristlos möglich. 7 Die Revisionsstelle prüft das Rechnungswesen der VBSH und erstattet der Verwaltungskommission zuhanden der Stadt Schaffhausen Bericht. 8 Die zuständigen Instanzen der VBSH sind verpflichtet, der Revisionsstelle alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 9 Die Revisionsstelle ist verpflichtet, jederzeit gegenüber der Verwaltungskommission und nötigenfalls gegenüber der Aufsichtsbehörde Beanstandungen zu erheben. 10 Das Controlling der Stadt Schaffhausen hat jederzeit Einsichtsrecht in Buchhaltung, Protokolle und andere Unterlagen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.