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Briefwechsel vom 28. April/1. Mai 2008 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Änderung der Einfuhrkontingente in die Schweiz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Freizonen Hochsavoyens und der Landschaft Gex

Confederation · 0.631.256.934.953.3 · treaty

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1 provision

Briefwechsel vom 28. April/1. Mai 2008 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Änderung der Einfuhrkontingente in die Schweiz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Freizonen Hochsavoyens und der Landschaft Gex

0.631.256.934.953.3 (Stand am 1. Mai 2008) 0.631.256.934.953.3 AS 2008 4071 Briefwechsel vom 28. April/1. Mai 2008 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Änderung der Einfuhrkontingente in die Schweiz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Freizonen Hochsavoyens und der Landschaft GexIn Kraft getreten am 1. Mai 2008 (Stand am 1. Mai 2008) Übersetzung Staatssekretariat für Wirtschaft Bern, den 1. Mai 2008 Herrn Jean-Daniel Gerber Staatssekretär Bern An seine Exzellenz Herrn Bernard Kouchner Aussenminister Paris Sehr geehrter Herr Minister, Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 28. April 2008 beehre ich mich, Ihnen die Zustimmung der Schweizer Regierung, die in der Sitzung des Bundesrates vom 14. März 2008 beschlossen wurde, zu der von in den Freizonen Hochsavoyens und der Landschaft Gex Beteiligten verlangten Erhöhung des Butterkontingents, wie es in der Anlage I des Reglements für die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz vom Schiedsspruch des Internationalen Gerichtshofes vom 1. Dezember 1933 festgesetzt worden war, mitzuteilen: «Umwandlung des zollfreien Butterausfuhrkontingents von gegenwärtig 65 000 kg jährlich in ein zollfreies Milchkontingent von 800 000 kg jährlich, was 776 700 Liter Milch oder 2128 Liter (2192 kg) täglich entspricht. Das neue tägliche Milchkontingent, das das historische Milchkontingent und dasjenige aus der Umwandlung des historischen Butterausfuhrkontingents zusammenfasst, wird somit von 60 000 Liter auf 62 128 Liter (oder 63 992 kg) angehoben.» Im Übrigen hat der Bundesrat anlässlich der gleichen Sitzung die Gültigkeit der gegenwärtig bestehenden Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäss Artikel 4 des Reglements für die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz bestätigt. Ihr Schreiben vom 28. April 2008 und die vorliegende Antwort stellen eine Vereinbarung unserer Regierungen bezüglich der Änderung der Anlage I des Reglements für die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz, mit Rechtskraft vom Datum des vorliegenden Schreibens an, dar. Ich bitte Sie, Herr Minister, die Zusicherung meiner Hochachtung entgegennehmen zu wollen. Jean-Daniel Gerber Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. SR 0.631.256.934.953 SR 0.631.256.934.952

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