Kurtaxreglement der Stadt Thun (KTR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Dauermieter und Dauermieterinnen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, die gemäss diesem Reglement der Kurtaxpflicht unterliegen, entrichten für sich und ihre Angehörigen die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. 2 Sie können auf Gesuch hin die Kurtaxen gemäss den effektiven Logiernächten abrechnen. Ein entsprechendes Gesuch ist bis zum 31. Januar bei der TTST3 einzureichen. 1 BSG 661.11 2 SSG 101.1 3 Anpassung vom 15.9.2017 (GRB Nr. 498) Kurtaxpflicht Kurtaxe Jahrespauschale 2 935.214 3 Angehörige im Sinne von Abs. 1 sind: - deren Ehegatten, - deren Verwandte in gerader Linie, - deren voll- und halbbürtige Geschwister, - deren Adoptiveltern und Adoptivkinder sowie ihre Ehegatten, - Personen, die im gleichen Haushalt wohnen. 4 Der Ansatz zur Berechnung der Pauschaltaxe wird nach Anhören der TTST1 durch den Gemeinderat festgesetzt. Er beträgt je Zimmer und Jahr mindestens Fr. 50.–, höchstens Fr. 100.–. 5 Küchen, Bäder, Veranden, Galerien und dergleichen gelten nicht als Zimmer. 6 Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnwagen werden denjenigen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen gleichgestellt, sofern der Wohnwagen länger als sechs Monate in der Gemeinde Thun stationiert ist. Wohnwagen gelten als zwei Zimmer für die Berechnung der Jahrespauschale. 7 Werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Wohnwagen Personen überlassen, die nicht Angehörige im Sinne von Abs. 2 sind, so haben diese die ordentliche Kurtaxe nach Art. 2 zu entrichten.
Art. 3
1 Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Dauermieter und Dauermieterinnen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, die gemäss diesem Reglement der Kurtaxpflicht unterliegen, entrichten für sich und ihre Angehörigen die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. 2 Sie können auf Gesuch hin die Kurtaxen gemäss den effektiven Logiernächten abrechnen. Ein entsprechendes Gesuch ist bis zum 31. Januar bei der TTST3 einzureichen. 1 BSG 661.11 2 SSG 101.1 3 Anpassung vom 15.9.2017 (GRB Nr. 498) Kurtaxpflicht Kurtaxe Jahrespauschale 2 935.214 3 Angehörige im Sinne von Abs. 1 sind: - deren Ehegatten, - deren Verwandte in gerader Linie, - deren voll- und halbbürtige Geschwister, - deren Adoptiveltern und Adoptivkinder sowie ihre Ehegatten, - Personen, die im gleichen Haushalt wohnen. 4 Der Ansatz zur Berechnung der Pauschaltaxe wird nach Anhören der TTST1 durch den Gemeinderat festgesetzt. Er beträgt je Zimmer und Jahr mindestens Fr. 50.–, höchstens Fr. 100.–. 5 Küchen, Bäder, Veranden, Galerien und dergleichen gelten nicht als Zimmer. 6 Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnwagen werden denjenigen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen gleichgestellt, sofern der Wohnwagen länger als sechs Monate in der Gemeinde Thun stationiert ist. Wohnwagen gelten als zwei Zimmer für die Berechnung der Jahrespauschale. 7 Werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Wohnwagen Personen überlassen, die nicht Angehörige im Sinne von Abs. 2 sind, so haben diese die ordentliche Kurtaxe nach Art. 2 zu entrichten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.