Reklamereglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12
Dachreklamen 1 Dachreklamen sind Reklamen und Plakatträger auf oder über Dächern. Sie sind nur als Eigenreklame und nur in Arbeitszonen zulässig, vorbehalten bleibt Absatz 5. 2 In den Schutzgebieten gemäss Plakatierungsplan sind keine Dachreklamen zulässig. 3 Bei Schrägdächern dürfen Dachreklamen höchstens 1,30 m hoch sein. Sie sind parallel zur Trauflinie ab der Fassade oder bis 1,30 m davon zurückversetzt anzubringen. Sie dürfen insgesamt höchstens einen Viertel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sein. (Siehe Anhang Skizze 1.) 4 Bei Flachdächern dürfen Dachreklamen den Dachrand- Abschluss des obersten Vollgeschosses um höchstens 1,30 m überragen. Sie dürfen insgesamt höchstens einen Viertel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sein. 5 Im Gebiet der ZPP Nr. 7/3 "Unteres Juch / Hallmatt" dürfen Dachreklamen die Dachrandkante des obersten Vollgeschosses um bis zu 4,50 m überragen, wenn sie a) nur aus offenen Buchstaben oder Zeichen ohne Hintergrund bestehen und b) insgesamt höchstens einen Drittel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sind.
Art. 12
Dachreklamen 1 Dachreklamen sind Reklamen und Plakatträger auf oder über Dächern. Sie sind nur als Eigenreklame und nur in Arbeitszonen zulässig, vorbehalten bleibt Absatz 5. 2 In den Schutzgebieten gemäss Plakatierungsplan sind keine Dachreklamen zulässig. 3 Bei Schrägdächern dürfen Dachreklamen höchstens 1,30 m hoch sein. Sie sind parallel zur Trauflinie ab der Fassade oder bis 1,30 m davon zurückversetzt anzubringen. Sie dürfen insgesamt höchstens einen Viertel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sein. (Siehe Anhang Skizze 1.) 4 Bei Flachdächern dürfen Dachreklamen den Dachrand- Abschluss des obersten Vollgeschosses um höchstens 1,30 m überragen. Sie dürfen insgesamt höchstens einen Viertel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sein. 5 Im Gebiet der ZPP Nr. 7/3 "Unteres Juch / Hallmatt" dürfen Dachreklamen die Dachrandkante des obersten Vollgeschosses um bis zu 4,50 m überragen, wenn sie a) nur aus offenen Buchstaben oder Zeichen ohne Hintergrund bestehen und b) insgesamt höchstens einen Drittel der jeweiligen Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses lang sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.