Propose a change

Richtlinien für Schulveranstaltungen (Exkursionen, Sporttage, Schulreisen, Lager und Projektwochen)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Rechtliche Stellung der Lehrpersonen in Lagern

1 Für Schullager ändert sich die rechtliche Stellung der Lehrperson. Sie hat nicht mehr nur die übliche Weisungsgewalt der Lehrperson im Rahmen der Schulgesetzgebung, sondern auch die eines Hausvorstandes[1]. Für diese Zeit gehen die elterlichen Erziehungsrechte und Weisungsrechte teilweise auf die Lehrperson über. 2 Soweit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes nicht tangiert ist, stehen der Lagerleitung Befugnisse zu, die sonst den Eltern vorbehalten bleiben. Entsprechend dieser erweiterten Weisungsgewalt, welche sich aus der Tatsache der Hausgemeinschaft ergibt, geht die verantwortliche Lehrperson eine erweiterte zivilrechtliche Haftung ein. Während die Lehrperson sonst nur aus Verschulden haftet, haftet sie nun kausal, d.h. die Lehrperson muss nachweisen können, dass sie das «übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung» beachtet hat. 3 Kann eine Lehrperson diese erweiterte Verantwortung für einen bestimmten Schüler oder eine bestimmte Schülerin nicht übernehmen, kann sie diese/n mit Bewilligung durch die zuständige Schulleitung vom Lager suspendieren und anderweitig beschäftigen, resp. den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen lassen.

Your change, as a redline

Art. 6 Rechtliche Stellung der Lehrpersonen in Lagern

1 Für Schullager ändert sich die rechtliche Stellung der Lehrperson. Sie hat nicht mehr nur die übliche Weisungsgewalt der Lehrperson im Rahmen der Schulgesetzgebung, sondern auch die eines Hausvorstandes[1]. Für diese Zeit gehen die elterlichen Erziehungsrechte und Weisungsrechte teilweise auf die Lehrperson über. 2 Soweit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes nicht tangiert ist, stehen der Lagerleitung Befugnisse zu, die sonst den Eltern vorbehalten bleiben. Entsprechend dieser erweiterten Weisungsgewalt, welche sich aus der Tatsache der Hausgemeinschaft ergibt, geht die verantwortliche Lehrperson eine erweiterte zivilrechtliche Haftung ein. Während die Lehrperson sonst nur aus Verschulden haftet, haftet sie nun kausal, d.h. die Lehrperson muss nachweisen können, dass sie das «übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung» beachtet hat. 3 Kann eine Lehrperson diese erweiterte Verantwortung für einen bestimmten Schüler oder eine bestimmte Schülerin nicht übernehmen, kann sie diese/n mit Bewilligung durch die zuständige Schulleitung vom Lager suspendieren und anderweitig beschäftigen, resp. den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen lassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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