Art. 1
1 Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2026 beträgt 96 Prozent. 2 Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 6 Prozent. 3 Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 0.5 Promille. 4 Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen für Gewinnanteile, welche im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, beträgt für das Jahr 2026 25 Prozent. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 656.010 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 01.12.2025 01.01.2026 Erlass Erstfassung 2025-34 Kanton Appenzell Innerrhoden 656.010 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 01.12.2025 01.01.2026 Erstfassung 2025-34