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Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

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1 provision

631.531 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)1 Der Kantonsrat, gestützt auf § 112 und § 113 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 8. Juni 19974 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 20102 und der Justizkommission vom 30. November 20103, beschliesst: I. Das Steuerrekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Die Zahl der Stellen für die voll- und teilamtlichen Mitglieder des Steuerrekursgerichts wird auf 600 Stellenprozente festgesetzt. Der Kantonsrat bestimmt bei der Wahl der Mitglieder deren Beschäftigungsgrad. III. Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt. 1 OS 65, 995. 2 ABl 2010, 2061. 3 ABl 2010, 2888. 4 LS 631.1.

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