Propose a change

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Holzhandwerkerin/Holzhandwerker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 Gegenstand, Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens

1 Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4–6 erworben worden sind. 2 In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a. Praktische Arbeit im Umfang von 20–24 Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. b. Berufskenntnisse im Umfang von 4 Stunden. Die lernende Person wird schriftlich und mündlich befragt. Die mündliche Prüfung wird mittels Fachgespräch durchgeführt und dauert höchstens 1 Stunde. Grundlage des Fachgesprächs ist die Lerndokumentation; diese liegt den am Gespräch Beteiligten vor. c. Allgemeinbildung. Die Abschlussprüfung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).

Your change, as a redline

Art. 18 Gegenstand, Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens

1 Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4–6 erworben worden sind. 2 In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a. Praktische Arbeit im Umfang von 20–24 Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. b. Berufskenntnisse im Umfang von 4 Stunden. Die lernende Person wird schriftlich und mündlich befragt. Die mündliche Prüfung wird mittels Fachgespräch durchgeführt und dauert höchstens 1 Stunde. Grundlage des Fachgesprächs ist die Lerndokumentation; diese liegt den am Gespräch Beteiligten vor. c. Allgemeinbildung. Die Abschlussprüfung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it