Propose a change

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Holzhandwerkerin/Holzhandwerker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung

1 Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird; und b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird. 2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichteten Erfahrungsnote. 3 Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten für: a. den berufskundlichen Unterricht; b. die überbetrieblichen Kurse. 4 Die Note für den berufskundlichen Unterricht ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe aller Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts. 5 Die Note für die überbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der benoteten Kompetenznachweise. 6 Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: a. praktische Arbeit: doppelt; b. Berufskenntnisse: einfach; c. Allgemeinbildung: einfach; d. Erfahrungsnote: einfach.

Your change, as a redline

Art. 19 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung

1 Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird; und b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird. 2 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichteten Erfahrungsnote. 3 Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten für: a. den berufskundlichen Unterricht; b. die überbetrieblichen Kurse. 4 Die Note für den berufskundlichen Unterricht ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe aller Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts. 5 Die Note für die überbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der benoteten Kompetenznachweise. 6 Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: a. praktische Arbeit: doppelt; b. Berufskenntnisse: einfach; c. Allgemeinbildung: einfach; d. Erfahrungsnote: einfach.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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