Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen
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Change 1
Art. 11
Häufigkeit der jährlichen Reinigungen 1 Die Häufigkeit der Reinigungen ist in Anhang 1 dieser Verordnung festgelegt. * 2 Ergänzungen: * a) wenn zwei Reinigungen nötig sind, hat mindestens eine davon während der Heizperiode zu erfolgen; b) bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf die Häufigkeit entscheidet das KAF. 3 Ausnahmen: * a) das KAF kann den Eigentümern der nur während des Sommers bewohnten Maiensässe, Alphütten und Berghütten bewilligen, die Kaminreinigungen selber zu besorgen, sofern es sich nur um offene Herde, Kochherde mit Füssen, einfache oder transportierbare Öfen handelt und wenn der Rauch nur durch Holzkamine und einfache Rauchrohre entweicht. Die Erteilung der Bewilligung untersteht folgenden Bedingungen: 1. dass die notwendigen Reinigungswerkzeuge vorhanden sind, 2. dass die Feuerungseinrichtungen und die Rauchabzüge gemäss den gesetzlichen Vorschriften erstellt und unterhalten sind, 3. dass die Reinigung der Einrichtungen mindestens einmal jährlich erfolgt, 4. dass an den Installationen ohne Bewilligung des KAF keine Änderungen vorgenommen werden; b) in den Gebäuden, für die eine entsprechende Bewilligung erteilt wurde, hat der Eigentümer alle sechs Jahre eine Kontrolle durch den Kaminfeger durchführen zu lassen; c) bei geringem Gebrauch eines Cheminées in Wohnsalons oder der Heizung einer Ferienwohnung kann die Reinigungshäufigkeit zwischen dem Besitzer oder dem bestimmten Verantwortlichen und dem Kaminfegermeister abgesprochen werden. 4 … * 5 … * 6 … * 7 … *
Art. 11
Häufigkeit der jährlichen Reinigungen 1 Die Häufigkeit der Reinigungen ist in Anhang 1 dieser Verordnung festgelegt. * 2 Ergänzungen: * a) wenn zwei Reinigungen nötig sind, hat mindestens eine davon während der Heizperiode zu erfolgen; b) bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf die Häufigkeit entscheidet das KAF. 3 Ausnahmen: * a) das KAF kann den Eigentümern der nur während des Sommers bewohnten Maiensässe, Alphütten und Berghütten bewilligen, die Kaminreinigungen selber zu besorgen, sofern es sich nur um offene Herde, Kochherde mit Füssen, einfache oder transportierbare Öfen handelt und wenn der Rauch nur durch Holzkamine und einfache Rauchrohre entweicht. Die Erteilung der Bewilligung untersteht folgenden Bedingungen: 1. dass die notwendigen Reinigungswerkzeuge vorhanden sind, 2. dass die Feuerungseinrichtungen und die Rauchabzüge gemäss den gesetzlichen Vorschriften erstellt und unterhalten sind, 3. dass die Reinigung der Einrichtungen mindestens einmal jährlich erfolgt, 4. dass an den Installationen ohne Bewilligung des KAF keine Änderungen vorgenommen werden; b) in den Gebäuden, für die eine entsprechende Bewilligung erteilt wurde, hat der Eigentümer alle sechs Jahre eine Kontrolle durch den Kaminfeger durchführen zu lassen; c) bei geringem Gebrauch eines Cheminées in Wohnsalons oder der Heizung einer Ferienwohnung kann die Reinigungshäufigkeit zwischen dem Besitzer oder dem bestimmten Verantwortlichen und dem Kaminfegermeister abgesprochen werden. 4 … * 5 … * 6 … * 7 … *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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