Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen
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Change 1
Art. 7
Pflichten des Konzessionärs 1 Der Konzessionär ist für die Ausführung der Arbeiten in seinem Sektor verantwortlich. 2 Der Konzessionär hat folgende Pflichten: a) führen eines Verzeichnisses über die Heizungsanlagen des Sektors in bezug auf Anzahl, Zustand sowie der durchgeführten Kontrollen der Verbrennungsanlagen; b) sicherstellen der obligatorischen Reinigungen gemäss Artikel 11 dieser Verordnung. Das KAF kann ein Arbeitsprogramm einverlangen; c) * überprüfen der neuen Installationen vor deren Inbetriebnahme; die Anzeige dieser neuen Installationen wird bei Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeindeverwaltung gemacht; d) entschlacken der Kamine, wenn nötig; e) zusammenarbeiten mit dem zuständigen Gemeindeorgan bei den Gebäudeinspektionen; f) * erstellen eines schriftlichen Berichtes an das KAF mit einer Kopie an das zuständige Gemeindeorgan über alle Vorkommnisse und Unregelmässigkeiten, die eine Gefahr aufweisen können; g) * schriftliche Anzeige an das KAF jeder Reinigungsverweigerung sowie die Nichtbefolgung der gesetzlichen feuerpolizeilichen Vorschriften mit Kopie an das zuständige Gemeindeorgan; h) * anzeigen jeder Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften über die Luftreinhalteverordnung an die Dienststelle für Umwelt (nachfolgend DUW). 3 Der Konzessionär muss den Wohnsitz in seinem Arbeitssektor oder in unmittelbarer Nähe haben. * 4 Die berufliche Tätigkeit des Konzessionärs muss neutral sein gegenüber der Heizungsbranche. Er darf kein direktes Interesse am Verkauf oder an der Instandhaltung von gesamten Anlagen oder Teilen davon (Brenner,
Art. 7
Pflichten des Konzessionärs 1 Der Konzessionär ist für die Ausführung der Arbeiten in seinem Sektor verantwortlich. 2 Der Konzessionär hat folgende Pflichten: a) führen eines Verzeichnisses über die Heizungsanlagen des Sektors in bezug auf Anzahl, Zustand sowie der durchgeführten Kontrollen der Verbrennungsanlagen; b) sicherstellen der obligatorischen Reinigungen gemäss Artikel 11 dieser Verordnung. Das KAF kann ein Arbeitsprogramm einverlangen; c) * überprüfen der neuen Installationen vor deren Inbetriebnahme; die Anzeige dieser neuen Installationen wird bei Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeindeverwaltung gemacht; d) entschlacken der Kamine, wenn nötig; e) zusammenarbeiten mit dem zuständigen Gemeindeorgan bei den Gebäudeinspektionen; f) * erstellen eines schriftlichen Berichtes an das KAF mit einer Kopie an das zuständige Gemeindeorgan über alle Vorkommnisse und Unregelmässigkeiten, die eine Gefahr aufweisen können; g) * schriftliche Anzeige an das KAF jeder Reinigungsverweigerung sowie die Nichtbefolgung der gesetzlichen feuerpolizeilichen Vorschriften mit Kopie an das zuständige Gemeindeorgan; h) * anzeigen jeder Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften über die Luftreinhalteverordnung an die Dienststelle für Umwelt (nachfolgend DUW). 3 Der Konzessionär muss den Wohnsitz in seinem Arbeitssektor oder in unmittelbarer Nähe haben. * 4 Die berufliche Tätigkeit des Konzessionärs muss neutral sein gegenüber der Heizungsbranche. Er darf kein direktes Interesse am Verkauf oder an der Instandhaltung von gesamten Anlagen oder Teilen davon (Brenner,
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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