Propose a change

Regulativ über die Erstellung von Gas- und Wasserinstallationen mit Anschluss an die städtischen Versorgungsnetze Stadtratsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Konzessionserteilung; Voraussetzungen 1Die Konzession wird auf schriftliches Gesuch hin an Einzelfirmen erteilt, die folgende Bedingungen erfüllen: a) Besitz des eidgenössischen Meisterdiploms im sanitären Installations-Gewerbe (Gas- und Wasserfach), b) Kenntnis der einschlägigen städtischen Sondervorschriften, c) Rechtsdomizil in Zürich oder in Vororten, die den Installateuren von Zürich Gegenrecht halten, d) Besitz einer eigenen Werkstätte mit der erforderlichen Ausrüstung. 2Die Erteilung der Konzession an Gesellschaften wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: a) Erfüllung der in Abs. 1, lit. a und b, angeführten Bedingungen durch den für das Installationsgeschäft verantwortlichen Fachmann, mit dem ein mindestens zweijähriger Vertrag abgeschlossen sein muss, b) Erfüllung der übrigen Bedingungen von Abs. 1 durch die Gesellschaft, c) Eintrag der Firma im Handelsregister. 3Um Härtefälle zu vermeiden, kann der Vorstand der Industriellen Betriebe auch bei Nichterfüllung einzelner unter Abs. 1 und 2 genannter Bedingungen die Konzession provisorisch und zeitlich beschränkt erteilen. 4Eine Teil-Konzession wird auf schriftliches Gesuch hin an Einzelfirmen erteilt, welche folgende Bedingungen erfüllen müssen: a) Besitz des eidgenössischen Meisterdiploms im Heizungsinstallationsgewerbe, HTL, Techniker TS oder mehrjährige, nachweisbare Berufspraxis der verantwortlichen Fachperson im Installationsbereich für Heizungen, b) Kenntnis der einschlägigen städtischen und kantonalen Vorschriften, c) bestandener Richtlinienkurs des SVGW für Anschlussbewilligungen von Heizungen, d) Besitz einer eigenen Werkstatt mit der erforderlichen Ausrüstung.3 5Die Erteilung einer Teil-Konzession an Gesellschaften wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: a) Erfüllung der in Abs. 4 lit. a bis c angeführten Bedingungen durch den für das Heizungsinstallationsgeschäft verantwortlichen Fachmann, mit dem ein mindestens zweijähriger Vertrag abgeschlossen sein muss, b) Erfüllung der übrigen Bedingungen von Abs. 4 durch die Gesellschaft,

Your change, as a redline

Art. 5

Konzessionserteilung; Voraussetzungen 1Die Konzession wird auf schriftliches Gesuch hin an Einzelfirmen erteilt, die folgende Bedingungen erfüllen: a) Besitz des eidgenössischen Meisterdiploms im sanitären Installations-Gewerbe (Gas- und Wasserfach), b) Kenntnis der einschlägigen städtischen Sondervorschriften, c) Rechtsdomizil in Zürich oder in Vororten, die den Installateuren von Zürich Gegenrecht halten, d) Besitz einer eigenen Werkstätte mit der erforderlichen Ausrüstung. 2Die Erteilung der Konzession an Gesellschaften wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: a) Erfüllung der in Abs. 1, lit. a und b, angeführten Bedingungen durch den für das Installationsgeschäft verantwortlichen Fachmann, mit dem ein mindestens zweijähriger Vertrag abgeschlossen sein muss, b) Erfüllung der übrigen Bedingungen von Abs. 1 durch die Gesellschaft, c) Eintrag der Firma im Handelsregister. 3Um Härtefälle zu vermeiden, kann der Vorstand der Industriellen Betriebe auch bei Nichterfüllung einzelner unter Abs. 1 und 2 genannter Bedingungen die Konzession provisorisch und zeitlich beschränkt erteilen. 4Eine Teil-Konzession wird auf schriftliches Gesuch hin an Einzelfirmen erteilt, welche folgende Bedingungen erfüllen müssen: a) Besitz des eidgenössischen Meisterdiploms im Heizungsinstallationsgewerbe, HTL, Techniker TS oder mehrjährige, nachweisbare Berufspraxis der verantwortlichen Fachperson im Installationsbereich für Heizungen, b) Kenntnis der einschlägigen städtischen und kantonalen Vorschriften, c) bestandener Richtlinienkurs des SVGW für Anschlussbewilligungen von Heizungen, d) Besitz einer eigenen Werkstatt mit der erforderlichen Ausrüstung.3 5Die Erteilung einer Teil-Konzession an Gesellschaften wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: a) Erfüllung der in Abs. 4 lit. a bis c angeführten Bedingungen durch den für das Heizungsinstallationsgeschäft verantwortlichen Fachmann, mit dem ein mindestens zweijähriger Vertrag abgeschlossen sein muss, b) Erfüllung der übrigen Bedingungen von Abs. 4 durch die Gesellschaft,

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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