Propose a change

Regulativ über die Erstellung von Gas- und Wasserinstallationen mit Anschluss an die städtischen Versorgungsnetze Stadtratsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 einer Heizung.7

Ausführung der Installationen 1Für die Ausführung von Installationen sind massgebend: − die geltenden Gesetze, − das vorliegende Regulativ, − die geltenden Gas- und Wasserabgabereglemente, − die Werkvorschriften und Normalien, welche nach dem jeweiligen Fortschritt der Technik vom Werk erlassen werden. Die Konzession verpflichtet zu striktem Einhalten dieser Vorschriften. 2Für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen sind die Installationspläne dem Installationskontrolldienst des Gaswerkes und der Wasserversorgung im Doppel einzureichen. Die Pläne haben den besonderen feuerpolizeilichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Der Installationskontrolldienst prüft und bestimmt endgültig Anordnung und Bemessung der Installation je nach der Zweckbestimmung der Objekte. Der Konzessionär erhält einen Plansatz mit dem Genehmigungsvermerk zurück und darf mit der Ausführung nicht vorher beginnen. Ausnahmsweise wird in besonders dringlichen Fällen die Aufnahme der Arbeiten vor erledigter Prüfung auf Gefahr des Konzessionärs bewilligt. 3Die Werke prüfen in der Regel ohne besonderen Auftrag die Pläne und Installationen nur generell auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften. Sie übernehmen dadurch keine Gewähr für die Arbeit des Konzessionärs. 4Der Konzessionär darf nur Installationsmaterialien und Apparate verwenden, die vom Werk geprüft und genehmigt sind. Solche Einrichtungen dürfen nur eingebaut werden, wenn sie dem lokalen Netzdruck und den Gas- und Wasserverhältnissen am Verwendungsort entsprechen.

Your change, as a redline

Art. 9 einer Heizung.7

Ausführung der Installationen 1Für die Ausführung von Installationen sind massgebend: − die geltenden Gesetze, − das vorliegende Regulativ, − die geltenden Gas- und Wasserabgabereglemente, − die Werkvorschriften und Normalien, welche nach dem jeweiligen Fortschritt der Technik vom Werk erlassen werden. Die Konzession verpflichtet zu striktem Einhalten dieser Vorschriften. 2Für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen sind die Installationspläne dem Installationskontrolldienst des Gaswerkes und der Wasserversorgung im Doppel einzureichen. Die Pläne haben den besonderen feuerpolizeilichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Der Installationskontrolldienst prüft und bestimmt endgültig Anordnung und Bemessung der Installation je nach der Zweckbestimmung der Objekte. Der Konzessionär erhält einen Plansatz mit dem Genehmigungsvermerk zurück und darf mit der Ausführung nicht vorher beginnen. Ausnahmsweise wird in besonders dringlichen Fällen die Aufnahme der Arbeiten vor erledigter Prüfung auf Gefahr des Konzessionärs bewilligt. 3Die Werke prüfen in der Regel ohne besonderen Auftrag die Pläne und Installationen nur generell auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften. Sie übernehmen dadurch keine Gewähr für die Arbeit des Konzessionärs. 4Der Konzessionär darf nur Installationsmaterialien und Apparate verwenden, die vom Werk geprüft und genehmigt sind. Solche Einrichtungen dürfen nur eingebaut werden, wenn sie dem lokalen Netzdruck und den Gas- und Wasserverhältnissen am Verwendungsort entsprechen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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