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Verordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung»

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Art. 8 Rechenschaft abgelegt.4

Diese Verordnung tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft. Thun, 18. Dezember 1992 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: von Allmen Der Stadtschreiber: Bietenhard Genehmigung Von der Gemeindedirektion am 15. Februar 1993 ohne Vorbehalt genehmigt. Teilrevision vom 3. Juli 1998 von der Gemeindedirektion am 25. September 1998 genehmigt. Inkraftsetzung Teilrevision vom 11. Februar 2000 Vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 100 rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. 1 Fassung vom 23.12.2015 2 Aufgehoben am 31.5.2012 3 Anpassung vom 4.11.2020 (GRB Nr. 825) 4 Fassung vom 24.4.2024 Verwaltung, Kontrolle, Berichterstattung Inkrafttreten 4 423.15 Anhang a) Grosser Kulturpreis der Stadt Thun1 Mit dem Grossen Kulturpreis der Stadt Thun werden ausserordentliche kulturelle Leistungen von überregionaler Bedeutung ausgezeichnet. Er zielt auf ein künstlerisches Gesamtwerk, ein Lebenswerk oder eine hervorragende kulturelle Leistung. Der Preis von mindestens Fr. 15'000.– ist unteilbar und geht nur einmal an dieselbe Person. Der Kulturpreis kann im Ausnahmefall auch einer Gruppe verliehen werden, sofern die Leistung von allen Mitgliedern gleichwertig und unteilbar getragen wird. Üblicherweise erfolgt die Auszeichnung an einer öffentlichen Preisverleihung und wird von einer Laudatio und einer Urkunde begleitet. b) Musik-, Literatur-, Filmpreis, Preis für bildende, darstellende und angewandte Kunst der Stadt Thun1 Die Preise in den Sparten Musik, Literatur, Film oder darstellende, bildende und angewandte Kunst sowie neuen Kunstformen werden an professionell arbeitende Künstler und Künstlerinnen vergeben. Es werden qualitativ hochstehende Leistungen in den verschiedenen erwähnten Kunstbereichen gewürdigt. Die Preissumme beträgt mindestens Fr. 10'000.--. c) Thuner Kulturförderpreis2 Der Thuner Kulturförderpreis wird Künstlern und Künstlerinnen bis zum vollendeten 40. Altersjahr mit Herkunft oder Wohnsitz in einer der Gemeinden der Regionalen Kulturkonferenz Thun zum Zweck der Weiterbildung und allenfalls Ausbildung zugesprochen. Nach Auflösung der Regionalen Kulturkonferenz Thun per 31. Dezember 2016 gilt diese Regelung für die Gemeinden des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun. Auf Ausschreibung hin können sich Künstler und Künstlerinnen anmelden oder durch Drittpersonen angemeldet werden. Die Verleihung eines oder mehrerer Förderpreise wird durch ein 9- köpfiges Gremium beschlossen, das von der Kulturkommission für jeweils eine vierjährige Amtsdauer bestimmt wird. Dem Gremium gehören mindestens vier Fachpersonen an, welche die Sparten bildende Kunst, Film, darstellende Kunst und Literatur sowie Musik vertreten. Preisträgerinnen und Preisträger sollen die Gelegenheit haben, ihr Können anlässlich einer der folgenden Preisverleihungen zur Geltung zu bringen. d) Kulturstreuer der Stadt Thun1 Der Kulturstreuer wird für ausserordentliche Leistungen in der Kulturvermittlung oder Kulturförderung verliehen. Die Preissumme beträgt mindestens Fr. 5'000.–. Der Name dieses Preises soll an die Legatsbegründer Heinrich und Martha Streuli-Keller erinnern, welche mit dem Streuli-Fonds das Thuner Kulturleben bereichern. 1 Fassung vom 31.5.2012 2 Fassung vom 23.12.2015 5 423.15 e) – h) …1 i) Übergangsbestimmung2 In den Jahren 1999 bis 2003 wird der Kulturförderpreis gemäss lit. c aus einer jährlichen Zuwendung von jeweils Fr. 20'000.– von Thomas und Charlotte Frieden bestritten. Die besonderen Kosten für die Administration und die Umrahmung der Preisverleihung werden aus dem Streuli-Fonds bezahlt. In den Jahren 1999 bis 2003 wird das zuständige Fachgremium im Einvernehmen mit Thomas und Charlotte Frieden bestellt. Seit 2004 wird der Kulturförderpreis durch den Gemeindeverband Amtsanzeiger Verwaltungskreis Thun mit jährlich Fr. 20‘000.– finanziert. Per 2016 wird die Zuwendung des Gemeindeverbandes Amtsanzeiger Verwaltungskreis Thun auf jährlich Fr. 10‘000.– reduziert. 1 Aufgehoben am 24.4.2024 2 Fassung vom 23.12.2015

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Art. 8 Rechenschaft abgelegt.4

Diese Verordnung tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft. Thun, 18. Dezember 1992 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: von Allmen Der Stadtschreiber: Bietenhard Genehmigung Von der Gemeindedirektion am 15. Februar 1993 ohne Vorbehalt genehmigt. Teilrevision vom 3. Juli 1998 von der Gemeindedirektion am 25. September 1998 genehmigt. Inkraftsetzung Teilrevision vom 11. Februar 2000 Vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 100 rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. 1 Fassung vom 23.12.2015 2 Aufgehoben am 31.5.2012 3 Anpassung vom 4.11.2020 (GRB Nr. 825) 4 Fassung vom 24.4.2024 Verwaltung, Kontrolle, Berichterstattung Inkrafttreten 4 423.15 Anhang a) Grosser Kulturpreis der Stadt Thun1 Mit dem Grossen Kulturpreis der Stadt Thun werden ausserordentliche kulturelle Leistungen von überregionaler Bedeutung ausgezeichnet. Er zielt auf ein künstlerisches Gesamtwerk, ein Lebenswerk oder eine hervorragende kulturelle Leistung. Der Preis von mindestens Fr. 15'000.– ist unteilbar und geht nur einmal an dieselbe Person. Der Kulturpreis kann im Ausnahmefall auch einer Gruppe verliehen werden, sofern die Leistung von allen Mitgliedern gleichwertig und unteilbar getragen wird. Üblicherweise erfolgt die Auszeichnung an einer öffentlichen Preisverleihung und wird von einer Laudatio und einer Urkunde begleitet. b) Musik-, Literatur-, Filmpreis, Preis für bildende, darstellende und angewandte Kunst der Stadt Thun1 Die Preise in den Sparten Musik, Literatur, Film oder darstellende, bildende und angewandte Kunst sowie neuen Kunstformen werden an professionell arbeitende Künstler und Künstlerinnen vergeben. Es werden qualitativ hochstehende Leistungen in den verschiedenen erwähnten Kunstbereichen gewürdigt. Die Preissumme beträgt mindestens Fr. 10'000.--. c) Thuner Kulturförderpreis2 Der Thuner Kulturförderpreis wird Künstlern und Künstlerinnen bis zum vollendeten 40. Altersjahr mit Herkunft oder Wohnsitz in einer der Gemeinden der Regionalen Kulturkonferenz Thun zum Zweck der Weiterbildung und allenfalls Ausbildung zugesprochen. Nach Auflösung der Regionalen Kulturkonferenz Thun per 31. Dezember 2016 gilt diese Regelung für die Gemeinden des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun. Auf Ausschreibung hin können sich Künstler und Künstlerinnen anmelden oder durch Drittpersonen angemeldet werden. Die Verleihung eines oder mehrerer Förderpreise wird durch ein 9- köpfiges Gremium beschlossen, das von der Kulturkommission für jeweils eine vierjährige Amtsdauer bestimmt wird. Dem Gremium gehören mindestens vier Fachpersonen an, welche die Sparten bildende Kunst, Film, darstellende Kunst und Literatur sowie Musik vertreten. Preisträgerinnen und Preisträger sollen die Gelegenheit haben, ihr Können anlässlich einer der folgenden Preisverleihungen zur Geltung zu bringen. d) Kulturstreuer der Stadt Thun1 Der Kulturstreuer wird für ausserordentliche Leistungen in der Kulturvermittlung oder Kulturförderung verliehen. Die Preissumme beträgt mindestens Fr. 5'000.–. Der Name dieses Preises soll an die Legatsbegründer Heinrich und Martha Streuli-Keller erinnern, welche mit dem Streuli-Fonds das Thuner Kulturleben bereichern. 1 Fassung vom 31.5.2012 2 Fassung vom 23.12.2015 5 423.15 e) – h) …1 i) Übergangsbestimmung2 In den Jahren 1999 bis 2003 wird der Kulturförderpreis gemäss lit. c aus einer jährlichen Zuwendung von jeweils Fr. 20'000.– von Thomas und Charlotte Frieden bestritten. Die besonderen Kosten für die Administration und die Umrahmung der Preisverleihung werden aus dem Streuli-Fonds bezahlt. In den Jahren 1999 bis 2003 wird das zuständige Fachgremium im Einvernehmen mit Thomas und Charlotte Frieden bestellt. Seit 2004 wird der Kulturförderpreis durch den Gemeindeverband Amtsanzeiger Verwaltungskreis Thun mit jährlich Fr. 20‘000.– finanziert. Per 2016 wird die Zuwendung des Gemeindeverbandes Amtsanzeiger Verwaltungskreis Thun auf jährlich Fr. 10‘000.– reduziert. 1 Aufgehoben am 24.4.2024 2 Fassung vom 23.12.2015

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

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