Propose a change

Erneuerung der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf zwischen Engi-Vorderdorf und der Au in Schwanden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14

Steuern und Abgaben 1 Die Konzessionärin hat die gesetzlichen Steuern und Abgaben für die in der konzessionierten Anlage erzeugte Energie unter Berücksichtigung der interkantonalen Steuerausscheidung gemäss der jeweils geltenden Gesetzgebung jedoch mindestens zu einem Satz von 12 Prozent zu entrichten. 2 Der Kanton ist berechtigt, die gesetzliche Abgabe auf der Energieproduktion jeweils so festzulegen, dass die Einnahmen dem maximalen Wasserzins gemäss der Bundesgesetzgebung abzüglich der vertraglichen Wasserzinsverpflichtungen der Konzessionärin entsprechen. VII B/532/2 3 Der Kanton hat im Zuge der Umsetzung von Absatz 1 Anspruch auf die Besteuerung eines angemessenen Gewinnes auf dem Ertrag der in der konzessionierten Anlage erzeugten Energie, wobei Artikel 51 der Kantonsverfassung, die Grundsätze der interkantonalen Steuerausscheidung und einschlägiges übergeordnetes Bundesrecht zu beachten sind. Der Regierungsrat wird ermächtigt, in diesem Sinne eine Steuervereinbarung mit der Konzessionärin für die Dauer der Konzession abzuschliessen.

Your change, as a redline

Art. 14

Steuern und Abgaben 1 Die Konzessionärin hat die gesetzlichen Steuern und Abgaben für die in der konzessionierten Anlage erzeugte Energie unter Berücksichtigung der interkantonalen Steuerausscheidung gemäss der jeweils geltenden Gesetzgebung jedoch mindestens zu einem Satz von 12 Prozent zu entrichten. 2 Der Kanton ist berechtigt, die gesetzliche Abgabe auf der Energieproduktion jeweils so festzulegen, dass die Einnahmen dem maximalen Wasserzins gemäss der Bundesgesetzgebung abzüglich der vertraglichen Wasserzinsverpflichtungen der Konzessionärin entsprechen. VII B/532/2 3 Der Kanton hat im Zuge der Umsetzung von Absatz 1 Anspruch auf die Besteuerung eines angemessenen Gewinnes auf dem Ertrag der in der konzessionierten Anlage erzeugten Energie, wobei Artikel 51 der Kantonsverfassung, die Grundsätze der interkantonalen Steuerausscheidung und einschlägiges übergeordnetes Bundesrecht zu beachten sind. Der Regierungsrat wird ermächtigt, in diesem Sinne eine Steuervereinbarung mit der Konzessionärin für die Dauer der Konzession abzuschliessen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it