Verordnung über die Förderbeiträge an ökologische Aufwertungen, Entsiegelungs- und Gebäudebegrünungsmassnahmen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Voraussetzungen für die Ausrichtung von Förderbeiträgen 1 Die Massnahme muss eine positive ökologische Bilanz aufweisen, und es dürfen keine bestehenden wertvollen Lebensräume beeinträchtigt werden. 2 Das Fördergesuch muss vor der Realisierung der Massnahme eingereicht sein. 3 Für die Umsetzung der Massnahme darf nicht bereits eine gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestehen. 4 Bauvorhaben werden in der Regel nur beratend begleitet. 5 Die Förderbeiträge werden im Rahmen des vorhandenen Budgets und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge zugesprochen. Das Weitere wird in den Förderrichtlinien geregelt. 6 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. 7 Die Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln verpflichten sich mit der Annahme der Fördermittel, allfällige Vor-Ort-Überprüfungen der Wirkungen der geförderten Massnahmen zuzulassen.
Art. 7
Voraussetzungen für die Ausrichtung von Förderbeiträgen 1 Die Massnahme muss eine positive ökologische Bilanz aufweisen, und es dürfen keine bestehenden wertvollen Lebensräume beeinträchtigt werden. 2 Das Fördergesuch muss vor der Realisierung der Massnahme eingereicht sein. 3 Für die Umsetzung der Massnahme darf nicht bereits eine gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestehen. 4 Bauvorhaben werden in der Regel nur beratend begleitet. 5 Die Förderbeiträge werden im Rahmen des vorhandenen Budgets und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge zugesprochen. Das Weitere wird in den Förderrichtlinien geregelt. 6 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. 7 Die Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln verpflichten sich mit der Annahme der Fördermittel, allfällige Vor-Ort-Überprüfungen der Wirkungen der geförderten Massnahmen zuzulassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.