Propose a change

Verordnung über den Schulzahnärztlichen Dienst der Stadt Zürich (VOSZD) Stadtratsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 B. Aufgaben des SZD

Der Schulzahnärztliche Dienst fördert in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Gesundheit der Kauorgane und eine optimale Gebissentwicklung der Kinder und Jugendlichen, insbesondere durch a. Aufklärung und Anleitung der vor- und schulpflichtigen Kinder und ihrer Eltern sowie Jugendlichen über korrekte Mundhygiene, zahnschonende Ernährung und weitere Massnahmen zur Verhütung von Zahnschäden, b. die klassenweise jährliche Untersuchung der Schülerinnen/ Schüler der städtischen Kindergärten und Volksschulen sowie weitere Untersuchungen nach individuellem Bedarf, 1 Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007. 2 Fassung gem. STRB Nr. 57 vom 14. Januar 2015; Inkraftsetzung 1. März 2015. Zuständigkeit und Zweck Organisation Personal Prävention und Untersuchungen 2Verordnung über den Schulzahnärztlichen Dienst der Stadt Zürich (VOSZD)410.160 sowie c. die jährliche Untersuchung von Jugendlichen nach Abschluss der Volksschule bis zum Erreichen der Mündigkeit.

Your change, as a redline

Art. 4 B. Aufgaben des SZD

Der Schulzahnärztliche Dienst fördert in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Gesundheit der Kauorgane und eine optimale Gebissentwicklung der Kinder und Jugendlichen, insbesondere durch a. Aufklärung und Anleitung der vor- und schulpflichtigen Kinder und ihrer Eltern sowie Jugendlichen über korrekte Mundhygiene, zahnschonende Ernährung und weitere Massnahmen zur Verhütung von Zahnschäden, b. die klassenweise jährliche Untersuchung der Schülerinnen/ Schüler der städtischen Kindergärten und Volksschulen sowie weitere Untersuchungen nach individuellem Bedarf, 1 Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007. 2 Fassung gem. STRB Nr. 57 vom 14. Januar 2015; Inkraftsetzung 1. März 2015. Zuständigkeit und Zweck Organisation Personal Prävention und Untersuchungen 2Verordnung über den Schulzahnärztlichen Dienst der Stadt Zürich (VOSZD)410.160 sowie c. die jährliche Untersuchung von Jugendlichen nach Abschluss der Volksschule bis zum Erreichen der Mündigkeit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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