Propose a change

Link auf PDF Reglement Ausrichtung ökologischer Vernetzungsbeiträge schutzwürdiger Objekte und Landschaften

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Kommunale Schutzplanbeiträge 1 Die Gemeinde kann auf Gesuch hin für die Pflege und den Schutz von bestimmten Naturobjekten, die gemäss dem Schutzplan der Gemeinde schützenswert sind, jährlich wiederkehrende Schutzplanbeiträge ausrichten. 3 Fassung vom 21. November 2011 4 Fassung vom 21. November 2011 5 Fassung vom 2. November 2016 6 Fassung vom 21. November 2011 Beitragsreglement 910.14 2 Durch Verordnung bezeichnet der Gemeinderat die beitragsberechtigten Objekte und legt die Höhe der Beiträge fest. 3 Auf die Schutzplanbeiträge besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Art. 6a7 Kommunale Vernetzungsbeiträge 1 Der Gemeinderat kann durch Verordnung vorsehen, dass die Gemeinde in Ergänzung oder an Stelle der Beiträge nach Artikel 5 und 6 kommunale Vernetzungsbeiträge für die Bewirtschaftung von ökologischen Ausgleichsflächen ausrichtet, welche zu den entsprechenden Beiträgen von Bund und Kanton hinzutreten. 2 Diesfalls bezeichnet der Gemeinderat durch Verordnung die beitragsberechtigten Objekte und legt die Höhe der Beiträge fest. 3 Voraussetzung für kommunale Vernetzungsbeiträge ist in jedem Fall die Einhaltung des RÖV und des Umsetzungsprogramms.

Your change, as a redline

Art. 6

Kommunale Schutzplanbeiträge 1 Die Gemeinde kann auf Gesuch hin für die Pflege und den Schutz von bestimmten Naturobjekten, die gemäss dem Schutzplan der Gemeinde schützenswert sind, jährlich wiederkehrende Schutzplanbeiträge ausrichten. 3 Fassung vom 21. November 2011 4 Fassung vom 21. November 2011 5 Fassung vom 2. November 2016 6 Fassung vom 21. November 2011 Beitragsreglement 910.14 2 Durch Verordnung bezeichnet der Gemeinderat die beitragsberechtigten Objekte und legt die Höhe der Beiträge fest. 3 Auf die Schutzplanbeiträge besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Art. 6a7 Kommunale Vernetzungsbeiträge 1 Der Gemeinderat kann durch Verordnung vorsehen, dass die Gemeinde in Ergänzung oder an Stelle der Beiträge nach Artikel 5 und 6 kommunale Vernetzungsbeiträge für die Bewirtschaftung von ökologischen Ausgleichsflächen ausrichtet, welche zu den entsprechenden Beiträgen von Bund und Kanton hinzutreten. 2 Diesfalls bezeichnet der Gemeinderat durch Verordnung die beitragsberechtigten Objekte und legt die Höhe der Beiträge fest. 3 Voraussetzung für kommunale Vernetzungsbeiträge ist in jedem Fall die Einhaltung des RÖV und des Umsetzungsprogramms.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds