Propose a change

Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 7

Absatz 1 kGeoIG zuständigen und in den Anhängen kGeoIV bezeichneten Stellen beziehungsweise Gemeinden nehmen folgende Aufgaben wahr: a) sie erfassen und aktualisieren die Daten des ÖREB-Katasters in ihrer Zuständigkeit gemäss dem Bund oder Kanton vorgeschriebenem Datenmodell; b) sie bereiten vor und sammeln die Geobasisdaten, die Rechtsvorschriften, die Definitionen der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, sowie de Metadaten, die Verbindung zu den gesetzlichen Grundlagen und die Zusatzinformationen und Zusatzhinweise; c) sie übermitteln die Geobasisdaten in elektronischer Form an die für die Geoinformation zuständige Dienststelle; d) sie übermitteln an die für die Geoinformation zuständige Dienststelle eine digitale Kopie des Entscheides, der allfälligen Reglemente und Pläne, die mit Stempeln und Unterschriften der zuständigen Behörde versehen sind. Art. 7 Aufgaben der für die Aufsicht der Gemeinden zuständigen Dienststellen 1 Für Geobasisdaten in der Zuständigkeit der Gemeinde, schreibt die in den Anhängen 1 und 2 kGeoIV bezeichneten Fachstellen das Datenmodell, das Darstellungsmodell und die Richtlinien für die Erfassung vor. 2 Sie evaluiert und kontrolliert die qualitativen und technischen Aspekte der von der Gemeinde übermittelten Daten. 3 Sie kontrolliert und attestiert die Übereinstimmung der digitalen Geodaten und den analogen Dokumenten.

Your change, as a redline

Artikel 7

Absatz 1 kGeoIG zuständigen und in den Anhängen kGeoIV bezeichneten Stellen beziehungsweise Gemeinden nehmen folgende Aufgaben wahr: a) sie erfassen und aktualisieren die Daten des ÖREB-Katasters in ihrer Zuständigkeit gemäss dem Bund oder Kanton vorgeschriebenem Datenmodell; b) sie bereiten vor und sammeln die Geobasisdaten, die Rechtsvorschriften, die Definitionen der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, sowie de Metadaten, die Verbindung zu den gesetzlichen Grundlagen und die Zusatzinformationen und Zusatzhinweise; c) sie übermitteln die Geobasisdaten in elektronischer Form an die für die Geoinformation zuständige Dienststelle; d) sie übermitteln an die für die Geoinformation zuständige Dienststelle eine digitale Kopie des Entscheides, der allfälligen Reglemente und Pläne, die mit Stempeln und Unterschriften der zuständigen Behörde versehen sind. Art. 7 Aufgaben der für die Aufsicht der Gemeinden zuständigen Dienststellen 1 Für Geobasisdaten in der Zuständigkeit der Gemeinde, schreibt die in den Anhängen 1 und 2 kGeoIV bezeichneten Fachstellen das Datenmodell, das Darstellungsmodell und die Richtlinien für die Erfassung vor. 2 Sie evaluiert und kontrolliert die qualitativen und technischen Aspekte der von der Gemeinde übermittelten Daten. 3 Sie kontrolliert und attestiert die Übereinstimmung der digitalen Geodaten und den analogen Dokumenten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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