Propose a change

Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19

Zuständigkeiten des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat: a. bereitet die Geschäfte vor, die von den Regierungen zu beschliessen sind, und stellt diesen Antrag; b. regelt den Vollzug der Vereinbarung in der Fachhochschulverordnung und bei Bedarf in der Personalverordnung; c. beschliesst zuhanden des Fachhochschulrats strategische Vorgaben zur Erarbeitung des Entwicklungs- und Finanzplans; d. genehmigt den Entwicklungs- und Finanzplan zuhanden des Bundes sowie die Infrastruktur- und Investitionsplanung; e. beschliesst die ordentlichen Finanzierungsbeiträge der Trägerkantone gemäss Art. 28 sowie ausserordentliche Beiträge gemäss Art. 30 Absatz 3 und genehmigt das jährliche Budget; f. beschliesst Zulassungsbeschränkungen gemäss Art. 9; g. wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Fachhochschulrats; h. wählt die übrigen Mitglieder des Fachhochschulrats; i. legt die Vergütung des Fachhochschulrats fest; j. wählt eine fachlich ausgewiesene Revisionsstelle; k. genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung; l. verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden der Trägerkantone; m. erfüllt weitere Aufgaben, die ihm durch diese Vereinbarung zugewiesen sind. 2 Beschlüsse gemäss Absatz 1b–f müssen einstimmig erfolgen. Alle übrigen Beschlüsse erfolgen mit einfachem Mehr der Mitglieder. 5 Organe der Fachhochschule

Your change, as a redline

Art. 19

Zuständigkeiten des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat: a. bereitet die Geschäfte vor, die von den Regierungen zu beschliessen sind, und stellt diesen Antrag; b. regelt den Vollzug der Vereinbarung in der Fachhochschulverordnung und bei Bedarf in der Personalverordnung; c. beschliesst zuhanden des Fachhochschulrats strategische Vorgaben zur Erarbeitung des Entwicklungs- und Finanzplans; d. genehmigt den Entwicklungs- und Finanzplan zuhanden des Bundes sowie die Infrastruktur- und Investitionsplanung; e. beschliesst die ordentlichen Finanzierungsbeiträge der Trägerkantone gemäss Art. 28 sowie ausserordentliche Beiträge gemäss Art. 30 Absatz 3 und genehmigt das jährliche Budget; f. beschliesst Zulassungsbeschränkungen gemäss Art. 9; g. wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Fachhochschulrats; h. wählt die übrigen Mitglieder des Fachhochschulrats; i. legt die Vergütung des Fachhochschulrats fest; j. wählt eine fachlich ausgewiesene Revisionsstelle; k. genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung; l. verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden der Trägerkantone; m. erfüllt weitere Aufgaben, die ihm durch diese Vereinbarung zugewiesen sind. 2 Beschlüsse gemäss Absatz 1b–f müssen einstimmig erfolgen. Alle übrigen Beschlüsse erfolgen mit einfachem Mehr der Mitglieder. 5 Organe der Fachhochschule

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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