Verordnung über das Behördenportal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Authentisierung und Vertrauensstufen 1 Die Authentisierung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt über eine vom Regierungsrat anerkannte elektronische Identität. 2 Es wird zwischen folgenden Vertrauensstufen unterschieden: a. Vertrauensstufe 1: «ungeprüft»; diese wird durch Selbstdeklaration ohne Überprüfung erreicht; b. Vertrauensstufe 2: «zustellbarkeitsgeprüft»; diese wird durch Versand eines einmaligen Zugangscodes per Briefpost erreicht; c. Vertrauensstufe 3: «identitätsgeprüft (ohne AHV-13-Nr.)»; diese wird durch Brief mit ID-Check der Schweizerischen Post, Identitätsprüfungen an Schaltern von Kanton und Gemeinden oder, sofern verfügbar, Videoidentifikation erreicht; d. Vertrauensstufe 4: «identitätsgeprüft (mit AHV-13-Nr.)»; diese wird durch Brief mit ID-Check der Schweizerischen Post, Identitätsprüfungen an Schaltern von Kantonen und Gemeinden oder, sofern verfügbar, Videoidentifikation sowie Hinterlegung der AHV-13-Nr. und deren Bestätigung durch die ZAS-Schnittstelle erreicht. 3 Die verantwortliche oder hauptverantwortliche Behörde legt für jede Geschäftsabwicklung oder Dienstleistung die erforderliche Vertrauensstufe fest.
Art. 7
Authentisierung und Vertrauensstufen 1 Die Authentisierung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt über eine vom Regierungsrat anerkannte elektronische Identität. 2 Es wird zwischen folgenden Vertrauensstufen unterschieden: a. Vertrauensstufe 1: «ungeprüft»; diese wird durch Selbstdeklaration ohne Überprüfung erreicht; b. Vertrauensstufe 2: «zustellbarkeitsgeprüft»; diese wird durch Versand eines einmaligen Zugangscodes per Briefpost erreicht; c. Vertrauensstufe 3: «identitätsgeprüft (ohne AHV-13-Nr.)»; diese wird durch Brief mit ID-Check der Schweizerischen Post, Identitätsprüfungen an Schaltern von Kanton und Gemeinden oder, sofern verfügbar, Videoidentifikation erreicht; d. Vertrauensstufe 4: «identitätsgeprüft (mit AHV-13-Nr.)»; diese wird durch Brief mit ID-Check der Schweizerischen Post, Identitätsprüfungen an Schaltern von Kantonen und Gemeinden oder, sofern verfügbar, Videoidentifikation sowie Hinterlegung der AHV-13-Nr. und deren Bestätigung durch die ZAS-Schnittstelle erreicht. 3 Die verantwortliche oder hauptverantwortliche Behörde legt für jede Geschäftsabwicklung oder Dienstleistung die erforderliche Vertrauensstufe fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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