Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
(1) Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf alle Entschädigungsansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Vermögenswerten, die ihnen oder anderen Verwaltungsorganen gehören, wenn der Schaden von einem Begleitbeamten bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens verursacht worden ist. (2) Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf alle Entschädigungsansprüche wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Begleitbeamten, wenn der Schaden bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens verursacht worden ist. Ersatzansprüche des Begleitbeamten oder seiner Familienangehörigen bleiben hiervon unberührt. (3) Wird durch einen Begleitbeamten der einen Vertragspartei bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einem Dritten Schaden zugefügt, so ist die Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet sich der Schaden ereignete, haftpflichtig gemäss den Vorschriften, die Anwendung fänden, wenn der Schaden von einem ihrer eigenen sachlich und örtlich zuständigen Beamten verursacht worden wäre. (4) Die Vertragspartei, deren Begleitbeamter im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einen Schaden verursacht hat, erstattet dieser anderen Vertragspartei den Gesamtbetrag des Schadenersatzes, den diese an die Geschädigten oder an deren Familienangehörige geleistet hat. (5) Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien arbeiten eng zusammen, um die Erledigung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern. Sie tauschen insbesondere alle ihnen zugänglichen Informationen über Schadensfälle im Sinne dieses Artikels aus. (6) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Art. 15
(1) Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf alle Entschädigungsansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Vermögenswerten, die ihnen oder anderen Verwaltungsorganen gehören, wenn der Schaden von einem Begleitbeamten bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens verursacht worden ist. (2) Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf alle Entschädigungsansprüche wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Begleitbeamten, wenn der Schaden bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens verursacht worden ist. Ersatzansprüche des Begleitbeamten oder seiner Familienangehörigen bleiben hiervon unberührt. (3) Wird durch einen Begleitbeamten der einen Vertragspartei bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einem Dritten Schaden zugefügt, so ist die Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet sich der Schaden ereignete, haftpflichtig gemäss den Vorschriften, die Anwendung fänden, wenn der Schaden von einem ihrer eigenen sachlich und örtlich zuständigen Beamten verursacht worden wäre. (4) Die Vertragspartei, deren Begleitbeamter im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einen Schaden verursacht hat, erstattet dieser anderen Vertragspartei den Gesamtbetrag des Schadenersatzes, den diese an die Geschädigten oder an deren Familienangehörige geleistet hat. (5) Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien arbeiten eng zusammen, um die Erledigung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern. Sie tauschen insbesondere alle ihnen zugänglichen Informationen über Schadensfälle im Sinne dieses Artikels aus. (6) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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