Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
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Change 1
Art. 8
(1) Jede Vertragspartei gestattet auf Antrag der anderen Vertragspartei die Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen, die von einem Wegweisungsentscheid oder einer Einreiseverweigerung der ersuchenden Vertragspartei betroffen sind. Die Durchbeförderung erfolgt auf dem Luftweg. (2) Die ersuchende Vertragspartei übernimmt die volle Verantwortung während der gesamten Reise eines Drittstaatsangehörigen in dessen Zielland, und sie nimmt diese Person wieder zurück, wenn aus irgendeinem Grund die Rückführung oder die Einreiseverweigerung nicht vollzogen werden kann. (3) Die ersuchende Vertragspartei teilt der ersuchten Vertragspartei mit, ob die von der Durchbeförderung betroffene Person begleitet werden muss. Die ersuchte Vertragspartei kann: – die Begleitung selber übernehmen; wobei ihr die ersuchende Vertragspartei die dadurch entstandenen Kosten zurück erstattet; – die Begleitung in Zusammenarbeit mit der ersuchenden Vertragspartei sicherstellen; – die ersuchende Vertragspartei dazu ermächtigen, die Begleitung in ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen.
Art. 8
(1) Jede Vertragspartei gestattet auf Antrag der anderen Vertragspartei die Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen, die von einem Wegweisungsentscheid oder einer Einreiseverweigerung der ersuchenden Vertragspartei betroffen sind. Die Durchbeförderung erfolgt auf dem Luftweg. (2) Die ersuchende Vertragspartei übernimmt die volle Verantwortung während der gesamten Reise eines Drittstaatsangehörigen in dessen Zielland, und sie nimmt diese Person wieder zurück, wenn aus irgendeinem Grund die Rückführung oder die Einreiseverweigerung nicht vollzogen werden kann. (3) Die ersuchende Vertragspartei teilt der ersuchten Vertragspartei mit, ob die von der Durchbeförderung betroffene Person begleitet werden muss. Die ersuchte Vertragspartei kann: – die Begleitung selber übernehmen; wobei ihr die ersuchende Vertragspartei die dadurch entstandenen Kosten zurück erstattet; – die Begleitung in Zusammenarbeit mit der ersuchenden Vertragspartei sicherstellen; – die ersuchende Vertragspartei dazu ermächtigen, die Begleitung in ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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