Propose a change

Verordnung über das Stadtarchiv

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

Freie Einsichtnahme und ordentliche Schutzfristen 1 Das Archivgut steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 zur freien Einsichtnahme zur Verfügung. 2 Besonders schützenswerte Personendaten unterliegen einer Schutzfrist von 50 Jahren. Die verlängerte Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten endet jedoch vorzeitig, wenn seit dem Tod der betroffenen Person zehn Jahre vergangen sind. Der entsprechende Todesnachweis ist dem Stadtarchiv von derjenigen Person vorzulegen, die Einsicht in das Archivgut nehmen will. 3 Das Stadtarchiv kann bei überwiegenden schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen die Einsichtnahme für bestimmte Kategorien oder im Einzelfall nach Ablauf der Schutzfrist für höchstens weitere 20 Jahre beschränken oder untersagen. Es holt den Mitbericht der Stelle ein, welche das Schriftgut abgeliefert hat. 4 Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum des jüngsten Dokumentes eines Geschäfts oder eines Dossiers zu laufen. 5 Schriftgut, das bereits vor der Ablieferung an das Stadtarchiv öffentlich zugänglich war, bleibt weiterhin öffentlich zugänglich.

Your change, as a redline

Art. 13

Freie Einsichtnahme und ordentliche Schutzfristen 1 Das Archivgut steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 zur freien Einsichtnahme zur Verfügung. 2 Besonders schützenswerte Personendaten unterliegen einer Schutzfrist von 50 Jahren. Die verlängerte Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten endet jedoch vorzeitig, wenn seit dem Tod der betroffenen Person zehn Jahre vergangen sind. Der entsprechende Todesnachweis ist dem Stadtarchiv von derjenigen Person vorzulegen, die Einsicht in das Archivgut nehmen will. 3 Das Stadtarchiv kann bei überwiegenden schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen die Einsichtnahme für bestimmte Kategorien oder im Einzelfall nach Ablauf der Schutzfrist für höchstens weitere 20 Jahre beschränken oder untersagen. Es holt den Mitbericht der Stelle ein, welche das Schriftgut abgeliefert hat. 4 Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum des jüngsten Dokumentes eines Geschäfts oder eines Dossiers zu laufen. 5 Schriftgut, das bereits vor der Ablieferung an das Stadtarchiv öffentlich zugänglich war, bleibt weiterhin öffentlich zugänglich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds