Propose a change

Verordnung über das Stadtarchiv

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19

6 Gebühren 1 Die Benutzung des Stadtarchivs für städtische Aufgaben durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung ist gebührenfrei (Drittkosten werden verrechnet). Für die übrige Benutzung werden folgende Gebühren erhoben: 1. Hilfestellung beim Ermitteln der gesuchten Unterlagen; das Gewähren der Einsicht im Lesesaal (= Grundauftrag des Stadtarchivs) gebührenfrei 2. Schriftliche Auskünfte, Nachschlagen in Protokollen, Registern und Akten: – bei einem Aufwand bis zu 15 Minuten gebührenfrei – bei einem Aufwand von über 15 Minuten Gebühr nach Zeitaufwand 3. Auszüge aus Klassen- und Notenlisten Fr. 25.– Grundgebühr – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 30 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand 4. Reproduktionsaufträge: – Bearbeitungsaufwand seitens Stadtarchiv für die Auftragserteilung an Dritte Fr. 30.– Grundgebühr – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 30 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand – Herstellungskosten für die Reproduktionen abhängig von den qualitativen Anforderungen der Auftraggeber; vgl. Preislisten der Lieferanten 6 Fassung gemäss Änderung vom 19. Oktober 2011, in Kraft seit 1. November 2011. Seite 9/11 5. Erstellung von Kopien – durch das Personal des Stadtarchivs: – ab Einzelblattvorlage bis A3 Fr. 2.20 / Seite, mind. Fr. 5.– – gebundene oder in der Handhabung heikle Dokumente nach Zeitaufwand – durch die Benutzerinnen und Benutzer: – Seite A4 Fr. –.20 / Seite – Seite A3 Fr. –.40 / Seite 6. Kopien bereits vorhandener Digitalisate Fr. 2.50 / Datei, mind. Fr. 5.– / Auftrag – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 15 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand 7. Versand anfallende Porti 2 Wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, kommt ein Stundenansatz von Fr. 90.– zur Anwendung. Dabei wird jede angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt. 3 Die Gebühr für Herausgabe von Baugesuchsakten im Zusammenhang mit planungs- und baurechtlichen Aufgaben richtet sich nach Art. 31 des Reglements über die Erhebung von Gebühren für planungs- und baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom 12. September 19917.

Your change, as a redline

Art. 19

6 Gebühren 1 Die Benutzung des Stadtarchivs für städtische Aufgaben durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung ist gebührenfrei (Drittkosten werden verrechnet). Für die übrige Benutzung werden folgende Gebühren erhoben: 1. Hilfestellung beim Ermitteln der gesuchten Unterlagen; das Gewähren der Einsicht im Lesesaal (= Grundauftrag des Stadtarchivs) gebührenfrei 2. Schriftliche Auskünfte, Nachschlagen in Protokollen, Registern und Akten: – bei einem Aufwand bis zu 15 Minuten gebührenfrei – bei einem Aufwand von über 15 Minuten Gebühr nach Zeitaufwand 3. Auszüge aus Klassen- und Notenlisten Fr. 25.– Grundgebühr – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 30 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand 4. Reproduktionsaufträge: – Bearbeitungsaufwand seitens Stadtarchiv für die Auftragserteilung an Dritte Fr. 30.– Grundgebühr – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 30 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand – Herstellungskosten für die Reproduktionen abhängig von den qualitativen Anforderungen der Auftraggeber; vgl. Preislisten der Lieferanten 6 Fassung gemäss Änderung vom 19. Oktober 2011, in Kraft seit 1. November 2011. Seite 9/11 5. Erstellung von Kopien – durch das Personal des Stadtarchivs: – ab Einzelblattvorlage bis A3 Fr. 2.20 / Seite, mind. Fr. 5.– – gebundene oder in der Handhabung heikle Dokumente nach Zeitaufwand – durch die Benutzerinnen und Benutzer: – Seite A4 Fr. –.20 / Seite – Seite A3 Fr. –.40 / Seite 6. Kopien bereits vorhandener Digitalisate Fr. 2.50 / Datei, mind. Fr. 5.– / Auftrag – bei einem Bearbeitungsaufwand von über 15 Minuten zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand 7. Versand anfallende Porti 2 Wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, kommt ein Stundenansatz von Fr. 90.– zur Anwendung. Dabei wird jede angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt. 3 Die Gebühr für Herausgabe von Baugesuchsakten im Zusammenhang mit planungs- und baurechtlichen Aufgaben richtet sich nach Art. 31 des Reglements über die Erhebung von Gebühren für planungs- und baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom 12. September 19917.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds