Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Abs. 1 und 2 ZGB) (Art. 21 und 25 JG)
1 Als ambulante sozialpädagogische Leistungen sind spezialisierte Interventionen zu verstehen, welche für Kinder gedacht sind, deren persönliche, familiäre, schulische, berufliche oder soziale Situation gestört ist oder aufgrund der mangelnden oder schwierigen Erziehungssituation das Risiko besteht, dass die weitere Entwicklung gefährdet wird. 2 Diese Interventionen bezwecken die erzieherischen Kompetenzen der Eltern oder deren Vertreter zu unterstützen und zu fördern, damit das in Schwierigkeiten sich befindende Kind in seiner Familie oder unter deren Verantwortung bleiben kann. Das Ziel ist namentlich, eine Platzierung in eine sozialpädagogische Einrichtung zu vermeiden, hinauszuschieben oder zu verkürzen. 3 Grundsätzlich sind diese Leistungen für Situationen vorbehalten, für welche eine andersartige ambulante Hilfe (Erziehungsberatung, Psychotherapie, heilpädagogische Frühberatung, Erziehungsbeistand, usw.) sich als wirkungslos oder unzulänglich erweist. 3.1 Juristisches Statut und Bewilligung
Art. 12 Abs. 1 und 2 ZGB) (Art. 21 und 25 JG)
1 Als ambulante sozialpädagogische Leistungen sind spezialisierte Interventionen zu verstehen, welche für Kinder gedacht sind, deren persönliche, familiäre, schulische, berufliche oder soziale Situation gestört ist oder aufgrund der mangelnden oder schwierigen Erziehungssituation das Risiko besteht, dass die weitere Entwicklung gefährdet wird. 2 Diese Interventionen bezwecken die erzieherischen Kompetenzen der Eltern oder deren Vertreter zu unterstützen und zu fördern, damit das in Schwierigkeiten sich befindende Kind in seiner Familie oder unter deren Verantwortung bleiben kann. Das Ziel ist namentlich, eine Platzierung in eine sozialpädagogische Einrichtung zu vermeiden, hinauszuschieben oder zu verkürzen. 3 Grundsätzlich sind diese Leistungen für Situationen vorbehalten, für welche eine andersartige ambulante Hilfe (Erziehungsberatung, Psychotherapie, heilpädagogische Frühberatung, Erziehungsbeistand, usw.) sich als wirkungslos oder unzulänglich erweist. 3.1 Juristisches Statut und Bewilligung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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