Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend
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Change 1
Art. 4
Zuständige Dienststelle 1 Die zuständige Dienststelle ist die kantonale Dienststelle für die Jugend (Dienststelle). 2 Die Dienststelle erfüllt namentlich folgende öffentlichrechtliche Aufgaben: a) Förderung einer Politik zugunsten der Jugend; b) Projekte von Jugendorganisationen und Organisationen, welche sich mit der Jugend befassen, fördern und unterstützen; c) Präventionsprogramme, welche die sozialen Kompetenzen der jungen Menschen stärken, beschliessen und zu deren Verwirklichung unterstützen; d) die Entwicklung der Kinder und der jungen Menschen durch Gesundheitserziehung und -förderung zu fördern; e) die Sicherheit der Kinder und der jungen Menschen, deren körperliche, geistige oder soziale Entwicklung gefährdet ist, zu gewährleisten; f) den Kindern, jungen Menschen und ihren Familien spezialisierte ambulante Leistungen in Form von Erziehungsberatung, von schulpsychologischer, therapeutischer, kinderpsychiatrischer Beratung sowie heilpädagogischer Früherziehung anzubieten; g) die verschiedenen Kinderschutzmassnahmen planen und evaluieren; h) die Qualität der Leistungen und die gute Betriebsführung der sozialpädagogischen Einrichtungen überwachen, namentlich durch eine differenzierte Planung und durch Einführung von Leistungsaufträgen; i) Forschungsprojekte über jugendspezifische Anliegen durchführen.
Art. 4
Zuständige Dienststelle 1 Die zuständige Dienststelle ist die kantonale Dienststelle für die Jugend (Dienststelle). 2 Die Dienststelle erfüllt namentlich folgende öffentlichrechtliche Aufgaben: a) Förderung einer Politik zugunsten der Jugend; b) Projekte von Jugendorganisationen und Organisationen, welche sich mit der Jugend befassen, fördern und unterstützen; c) Präventionsprogramme, welche die sozialen Kompetenzen der jungen Menschen stärken, beschliessen und zu deren Verwirklichung unterstützen; d) die Entwicklung der Kinder und der jungen Menschen durch Gesundheitserziehung und -förderung zu fördern; e) die Sicherheit der Kinder und der jungen Menschen, deren körperliche, geistige oder soziale Entwicklung gefährdet ist, zu gewährleisten; f) den Kindern, jungen Menschen und ihren Familien spezialisierte ambulante Leistungen in Form von Erziehungsberatung, von schulpsychologischer, therapeutischer, kinderpsychiatrischer Beratung sowie heilpädagogischer Früherziehung anzubieten; g) die verschiedenen Kinderschutzmassnahmen planen und evaluieren; h) die Qualität der Leistungen und die gute Betriebsführung der sozialpädagogischen Einrichtungen überwachen, namentlich durch eine differenzierte Planung und durch Einführung von Leistungsaufträgen; i) Forschungsprojekte über jugendspezifische Anliegen durchführen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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