Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Einrichtungen des Bundes im Sinne dieses Gesetzes sind a) Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes, b) bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. 2. Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind a) die zur Beförderung von Personen benutzten Eisenbahnfahrzeuge der öffentlichen Eisenbahnen nach § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, b) zur Beförderung von Personen eingesetzte Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse und Kraftfahrzeuge, soweit die Beförderung den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes oder § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g oder Buchstabe i der Freistellungs-Verordnung unterliegt, c) Luftfahrzeuge, die für die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen oder für gewerbsmäßige Rundflüge eingesetzt werden, d) Fahrgastschiffe, die Fahrgäste im Linienverkehr befördern. 3. Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind solche nach § 3 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe a des Eisenbahnregulierungsgesetzes. 4. Räume im Sinne dieses Gesetzes sind a) baulich abgetrennte Einheiten eines Gebäudes, b) räumlich abgetrennte Einheiten eines Verkehrsmittels.
§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Einrichtungen des Bundes im Sinne dieses Gesetzes sind a) Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes, b) bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. 2. Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind a) die zur Beförderung von Personen benutzten Eisenbahnfahrzeuge der öffentlichen Eisenbahnen nach § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, b) zur Beförderung von Personen eingesetzte Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse und Kraftfahrzeuge, soweit die Beförderung den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes oder § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g oder Buchstabe i der Freistellungs-Verordnung unterliegt, c) Luftfahrzeuge, die für die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen oder für gewerbsmäßige Rundflüge eingesetzt werden, d) Fahrgastschiffe, die Fahrgäste im Linienverkehr befördern. 3. Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind solche nach § 3 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe a des Eisenbahnregulierungsgesetzes. 4. Räume im Sinne dieses Gesetzes sind a) baulich abgetrennte Einheiten eines Gebäudes, b) räumlich abgetrennte Einheiten eines Verkehrsmittels.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.