V vom 6. September 2011 über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWRArzneimittelverordnung; EWR-AMV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Meldepflicht für Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport
1) Der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport muss dem Amt für Gesundheit unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden, Meldung erstatten über folgende im Inland aufgetretene Vorkommnisse: a) vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen; b) häufig beobachteten unsachgemässen Gebrauch oder schwerwiegenden Missbrauch von Humanarzneimitteln; oder c) Qualitätsmängel. 2) Bei Tierarzneimitteln hat der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport zudem das Amt für Gesundheit zu informieren über folgende im Inland aufgetretene Vorkommnisse: a) vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen beim Menschen oder vermutete Nebenwirkungen beim Menschen im Zusammenhang mit der Verwendung von Tierarzneimitteln; b) die nicht vorschriftsmässige Verwendung von Tierarzneimitteln; c) das Ausbleiben der Wirksamkeit von Tierarzneimitteln; oder d) nicht ausreichende Wartezeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Tierarzneimitteln. 3) Der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport hat den Originalwortlaut der ihm erstatteten Mitteilung zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren sowie auf Ersuchen des Amtes für Gesundheit diesem unverzüglich zu übermitteln. Weiters hat der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport innerhalb der genannten Frist den Genehmigungsinhaber über diese Meldung zu informieren.
Art. 12 Meldepflicht für Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport
1) Der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport muss dem Amt für Gesundheit unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden, Meldung erstatten über folgende im Inland aufgetretene Vorkommnisse: a) vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen; b) häufig beobachteten unsachgemässen Gebrauch oder schwerwiegenden Missbrauch von Humanarzneimitteln; oder c) Qualitätsmängel. 2) Bei Tierarzneimitteln hat der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport zudem das Amt für Gesundheit zu informieren über folgende im Inland aufgetretene Vorkommnisse: a) vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen beim Menschen oder vermutete Nebenwirkungen beim Menschen im Zusammenhang mit der Verwendung von Tierarzneimitteln; b) die nicht vorschriftsmässige Verwendung von Tierarzneimitteln; c) das Ausbleiben der Wirksamkeit von Tierarzneimitteln; oder d) nicht ausreichende Wartezeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Tierarzneimitteln. 3) Der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport hat den Originalwortlaut der ihm erstatteten Mitteilung zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren sowie auf Ersuchen des Amtes für Gesundheit diesem unverzüglich zu übermitteln. Weiters hat der Inhaber einer Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport innerhalb der genannten Frist den Genehmigungsinhaber über diese Meldung zu informieren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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