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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen im Gebiet «Im Wenkenberg»

Basel-Stadt · BeE 117.210 · communal act

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Contents: 7 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6 Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.210
  7. Art. 7

7 provisions

Art. 1

1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen im Gebiet «Im Wenkenberg» und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungsplan des Vermessungsamtes Basel- Stadt vom 11. November 1975 verlegt.

Art. 2

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: 1. die im Grenzverlegungsplan vom 11. 11. 1975 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 782 m²; 2. die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'430 m².

Art. 3

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: 1. die im Grenzverlegungsplan vom 11. 11. 1975 mit C bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 1'817 m²; 2. die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgehobene Flä - che, haltend 422 m².

Art. 4

1 Die Gutschrift von 27 m² für die Gemeinde Riehen aus der Grenzregulierung im Jahre 1956 «Auf dem Bücken» ist mit diesem Flächenabtausch abgegolten.

Art. 5

1 Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes und der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. 1) Dieser Erlass trät ein Doppeldatum: 16./17. 12. 1975. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.

Art. 6 Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.210

1 Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Re - gierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft.

Art. 7

1 Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grundbuchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt. Bettingen, den 16. Dezember 1975 Für die Einwohnergemeinde Bettingen: Gemeinderat Bettingen Der Gemeindepräsident: W. Müller Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli Ebenso genehmigt von der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Dezember 1975 Riehen, den 17. Dezember 1975 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: G. Kaufmann Der Gemeindeverwalter: P. Grieder Vom Weiteren Gemeinderat Riehen am 17. Dezember 1975 genehmigt. Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 27. Januar 1976 genehmigt. Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.210 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 16.12.1975 27.01.1976 Erlass Erstfassung KB 02.06.1976 Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.210 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 16.12.1975 27.01.1976 Erstfassung KB 02.06.1976

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