Propose a change

Gesetz über die Enteignung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 19

1 Auf Einsprachen gegen die Enteignung, Planänderungs- und Ausdehnungsbegehren der Betroffenen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, wird nur dann eingetreten, wenn die Einhaltung der Frist wegen unverschuldeter Hindernisse nicht möglich war und mit der Ausführung des Werkes noch nicht begonnen wurde. 2 Entschädigungsforderungen können dagegen nach Ablauf der Anmeldefrist und nach Durchführung des Schätzungsverfahrens noch geltend gemacht werden, wenn: 1. ein Berechtigter den Nachweis leistet, dass ihm die Geltendmachung seiner Ansprüche wegen unverschuldeter Hindernisse unmöglich war 2. der Bestand eines Rechtes dem Berechtigten nachweislich erst später zur Kenntnis gelangt oder wenn vom Enteigner entgegen dem aufgelegten Plan und Verzeichnis ein Recht in Anspruch genommen oder geschmälert wird 3. eine im Zeitpunkt der Auflage nicht oder nicht nach ihrem Umfang vorherzusehende Schädigung des Enteigneten sich erst beim Bau oder nach Erstellung des Werkes oder als Folge seines Gebrauches einstellt 3 In den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Fällen müssen die Entschädigungsforderungen innert 20 Tagen seit Wegfall des Hindernisses oder seit Kenntnis des Rechtes angemeldet werden, ansonst sie verwirkt sind. In dem unter Ziffer 3 erwähnten Falle beträgt die Verwirkungsfrist ein Jahr seit Kenntnis der Schädigung.

Your change, as a redline

Artikel 19

1 Auf Einsprachen gegen die Enteignung, Planänderungs- und Ausdehnungsbegehren der Betroffenen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, wird nur dann eingetreten, wenn die Einhaltung der Frist wegen unverschuldeter Hindernisse nicht möglich war und mit der Ausführung des Werkes noch nicht begonnen wurde. 2 Entschädigungsforderungen können dagegen nach Ablauf der Anmeldefrist und nach Durchführung des Schätzungsverfahrens noch geltend gemacht werden, wenn: 1. ein Berechtigter den Nachweis leistet, dass ihm die Geltendmachung seiner Ansprüche wegen unverschuldeter Hindernisse unmöglich war 2. der Bestand eines Rechtes dem Berechtigten nachweislich erst später zur Kenntnis gelangt oder wenn vom Enteigner entgegen dem aufgelegten Plan und Verzeichnis ein Recht in Anspruch genommen oder geschmälert wird 3. eine im Zeitpunkt der Auflage nicht oder nicht nach ihrem Umfang vorherzusehende Schädigung des Enteigneten sich erst beim Bau oder nach Erstellung des Werkes oder als Folge seines Gebrauches einstellt 3 In den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Fällen müssen die Entschädigungsforderungen innert 20 Tagen seit Wegfall des Hindernisses oder seit Kenntnis des Rechtes angemeldet werden, ansonst sie verwirkt sind. In dem unter Ziffer 3 erwähnten Falle beträgt die Verwirkungsfrist ein Jahr seit Kenntnis der Schädigung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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