Propose a change

Gesetz über die Enteignung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 31 Artikel 30 *…

1 Der Enteigner kann nach Einleitung des Schätzungsverfahrens verlangen, dass ihn die Schätzungskommission nach vorgenommenem Augenschein und nach Anhören des Abtretungspflichtigen zur sofortigen Besitzergreifung oder zur Ausübung des Rechtes vor Bezahlung der Entschädigung ermächtigt, wenn er nachweist, dass sonst für den Enteigner bedeutende Nachteile entstehen würden. 2 Dem Gesuch ist zu entsprechen, wenn die Schätzung trotz der Besitzergreifung möglich ist oder durch geeignete Massnahmen (Photographien, Skizzen und dgl.) gesichert werden kann. Diese Massnahmen sind von der Kommission anzuordnen. 3 Der Enteignete kann eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, die nach Massgabe der Bestimmungen von Artikel 38 verteilt wird. Auf alle Fälle ist vom Tage der Besitzergreifung an ein allfälliger Schaden zu ersetzen. 4 Mit dem rechtskräftigen Beschluss über die vorzeitige Besitzeseinweisung gehen Nutzen, Schaden und Gefahr auf den Enteigner über. 5 … * 5 Rechtsmittel Artikel 32 *… Artikel 33 * 1 Die Entscheidungen der Schätzungskommission können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht angefochten werden. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345). Artikel 34–36 * … 6 Vollzug

Your change, as a redline

Artikel 31 Artikel 30 *…

1 Der Enteigner kann nach Einleitung des Schätzungsverfahrens verlangen, dass ihn die Schätzungskommission nach vorgenommenem Augenschein und nach Anhören des Abtretungspflichtigen zur sofortigen Besitzergreifung oder zur Ausübung des Rechtes vor Bezahlung der Entschädigung ermächtigt, wenn er nachweist, dass sonst für den Enteigner bedeutende Nachteile entstehen würden. 2 Dem Gesuch ist zu entsprechen, wenn die Schätzung trotz der Besitzergreifung möglich ist oder durch geeignete Massnahmen (Photographien, Skizzen und dgl.) gesichert werden kann. Diese Massnahmen sind von der Kommission anzuordnen. 3 Der Enteignete kann eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, die nach Massgabe der Bestimmungen von Artikel 38 verteilt wird. Auf alle Fälle ist vom Tage der Besitzergreifung an ein allfälliger Schaden zu ersetzen. 4 Mit dem rechtskräftigen Beschluss über die vorzeitige Besitzeseinweisung gehen Nutzen, Schaden und Gefahr auf den Enteigner über. 5 … * 5 Rechtsmittel Artikel 32 *… Artikel 33 * 1 Die Entscheidungen der Schätzungskommission können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht angefochten werden. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345). Artikel 34–36 * … 6 Vollzug

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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