Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Wiedereröffnung der Bahnlinie zwischen Belfort und Delle und die diesbezügliche Mitfinanzierung durch die Schweiz sowie den Betrieb der Bahnlinie zwischen Belfort, Delle und Delsberg
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Change 1
Art. 13 Vereinbarungen zwischen den mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragten Stellen
Die schweizerischen und die französischen Stellen, die mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragt sind, einigen sich darauf, Vereinbarungen zu unterzeichnen, welche namentlich Folgendes festlegen: (1) die etwaigen Modalitäten, nach denen es den beiden Infrastrukturbetreiberinnen gestattet ist, jenseits der Grenze Arbeiten vorzunehmen, insbesondere solche, die zwangsläufig durchgehend ausgeführt werden müssen; (2) die Modalitäten, nach denen die nach Artikel 7 Absätze 1 und 2 vorgesehene Koordination der Zuweisung von Fahrwegkapazität auf der Strecke und im Bahnhof Delle sowie die Regelung des Verkehrs unter den mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragten Stellen erfolgt. Eine Vereinbarung legt die Berechnungs- und Abrechnungsmodalitäten für die Leistungen offen, die von den Infrastrukturbetreiberinnen erbracht werden. Die Vereinbarung regelt ferner die Modalitäten für die Lieferung des Bahnstroms nach Artikel 7 Absatz 4; (3) die Modalitäten der Ausarbeitung der in Artikel 7 Absatz 3 vorgesehenen Sicherheitsanweisungen und Dienstvorschriften; (4) die lokalen Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip nach Artikel 4 Absatz 1 betreffend das Eigentum an den Werken und Ausrüstungen, die im Gebiet der anderen Vertragspartei liegen.
Art. 13 Vereinbarungen zwischen den mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragten Stellen
Die schweizerischen und die französischen Stellen, die mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragt sind, einigen sich darauf, Vereinbarungen zu unterzeichnen, welche namentlich Folgendes festlegen: (1) die etwaigen Modalitäten, nach denen es den beiden Infrastrukturbetreiberinnen gestattet ist, jenseits der Grenze Arbeiten vorzunehmen, insbesondere solche, die zwangsläufig durchgehend ausgeführt werden müssen; (2) die Modalitäten, nach denen die nach Artikel 7 Absätze 1 und 2 vorgesehene Koordination der Zuweisung von Fahrwegkapazität auf der Strecke und im Bahnhof Delle sowie die Regelung des Verkehrs unter den mit der Bewirtschaftung der Infrastruktur beauftragten Stellen erfolgt. Eine Vereinbarung legt die Berechnungs- und Abrechnungsmodalitäten für die Leistungen offen, die von den Infrastrukturbetreiberinnen erbracht werden. Die Vereinbarung regelt ferner die Modalitäten für die Lieferung des Bahnstroms nach Artikel 7 Absatz 4; (3) die Modalitäten der Ausarbeitung der in Artikel 7 Absatz 3 vorgesehenen Sicherheitsanweisungen und Dienstvorschriften; (4) die lokalen Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip nach Artikel 4 Absatz 1 betreffend das Eigentum an den Werken und Ausrüstungen, die im Gebiet der anderen Vertragspartei liegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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