Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Wiedereröffnung der Bahnlinie zwischen Belfort und Delle und die diesbezügliche Mitfinanzierung durch die Schweiz sowie den Betrieb der Bahnlinie zwischen Belfort, Delle und Delsberg
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Change 1
Art. 2 Begriffe
In diesem Abkommen bedeuten: a) Bahnlinie Delle–Belfort: die Bahnlinie ab dem Einfahrsignal des Bahnhofs Delle (auf Schweizer Seite) bis Belfort; b) Arbeiten: die Instandstellungsarbeiten an sich und die zugehörigen Studien; c) Unterhalt: alle laufenden Tätigkeiten, welche die Aufrechterhaltung des Betriebs gewährleisten, wie die Überwachung, die Inspektion, die Überprüfung, die Kontrollmassnahmen, die Einstellung, die Behandlung von Störungen, die Wiederinstandstellung und der stückgenaue Ersatz von Kleinteilen mit Ausnahme von Infrastrukturerneuerungen und -erweiterungen; d) Erneuerung: die am Ende des Lebenszyklus ausgelöste geplante Ablösung eines Systems oder eines Teilsystems, die damit begründet ist, dass es sonst nicht mehr in einem zufriedenstellenden technischen, wirtschaftlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Zustand erhalten werden kann; e) Zuweisung von Fahrwegkapazität und Regelung des Verkehrs: alle Tätigkeiten, die vor allem zum Ziel haben: – den jährlichen Fahrplan zu erstellen sowie die für die Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten am Schienennetz reservierten Zeitfenster zu organisieren, – den Zugverkehr zu lenken, – den Bahnstrom für den elektrischen Zugbetrieb zu liefern; f) französisch-schweizerischer Lenkungsausschuss: Ausschuss, der mit der Vereinbarung vom 5. November 1999 eingerichtet wurde.
Art. 2 Begriffe
In diesem Abkommen bedeuten: a) Bahnlinie Delle–Belfort: die Bahnlinie ab dem Einfahrsignal des Bahnhofs Delle (auf Schweizer Seite) bis Belfort; b) Arbeiten: die Instandstellungsarbeiten an sich und die zugehörigen Studien; c) Unterhalt: alle laufenden Tätigkeiten, welche die Aufrechterhaltung des Betriebs gewährleisten, wie die Überwachung, die Inspektion, die Überprüfung, die Kontrollmassnahmen, die Einstellung, die Behandlung von Störungen, die Wiederinstandstellung und der stückgenaue Ersatz von Kleinteilen mit Ausnahme von Infrastrukturerneuerungen und -erweiterungen; d) Erneuerung: die am Ende des Lebenszyklus ausgelöste geplante Ablösung eines Systems oder eines Teilsystems, die damit begründet ist, dass es sonst nicht mehr in einem zufriedenstellenden technischen, wirtschaftlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Zustand erhalten werden kann; e) Zuweisung von Fahrwegkapazität und Regelung des Verkehrs: alle Tätigkeiten, die vor allem zum Ziel haben: – den jährlichen Fahrplan zu erstellen sowie die für die Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten am Schienennetz reservierten Zeitfenster zu organisieren, – den Zugverkehr zu lenken, – den Bahnstrom für den elektrischen Zugbetrieb zu liefern; f) französisch-schweizerischer Lenkungsausschuss: Ausschuss, der mit der Vereinbarung vom 5. November 1999 eingerichtet wurde.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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