Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Wiedereröffnung der Bahnlinie zwischen Belfort und Delle und die diesbezügliche Mitfinanzierung durch die Schweiz sowie den Betrieb der Bahnlinie zwischen Belfort, Delle und Delsberg
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Change 1
Art. 3 Definition der Arbeiten
1. Die vorgesehenen Arbeiten betreffen die Gleismodernisierung, die Elektrifizierung der Linie, die Anpassung von Ingenieurbauwerken und die Sicherung von Bahnübergängen, den Bau neuer Bahnhaltestellen zwischen Delle und Belfort sowie die Anpassung der Bahnhöfe von Delle und Belfort. 2. Die Arbeiten bezwecken ferner die Ausrüstung der Linie mit neuen Signalisierungs- und Kommunikationsanlagen. 3. Die Bahnlinie Delle–Belfort ist mit französischer Signalisierung ausgestattet. Der Abschnitt zwischen dem Einfahrsignal des Bahnhofs Delle (auf Schweizer Seite) bis zur Grenze ist mit schweizerischer und französischer Signalisierung ausgestattet. 4. Die Bahnlinie ist für die Versorgung mit französischem Bahnstrom mit einer Spannung von 25 kV ausgestattet. Der Bahnhof Delle muss so ausgerüstet sein, dass er von Schweizer Bahnen, die mit Einphasenwechselstrom mit einer Spannung von 15 kV fahren, genutzt werden kann. 5. Die Arbeiten werden in den beiden Gebieten mit dem Ziel einer gleichzeitigen Betriebsaufnahme ausgeführt.
Art. 3 Definition der Arbeiten
1. Die vorgesehenen Arbeiten betreffen die Gleismodernisierung, die Elektrifizierung der Linie, die Anpassung von Ingenieurbauwerken und die Sicherung von Bahnübergängen, den Bau neuer Bahnhaltestellen zwischen Delle und Belfort sowie die Anpassung der Bahnhöfe von Delle und Belfort. 2. Die Arbeiten bezwecken ferner die Ausrüstung der Linie mit neuen Signalisierungs- und Kommunikationsanlagen. 3. Die Bahnlinie Delle–Belfort ist mit französischer Signalisierung ausgestattet. Der Abschnitt zwischen dem Einfahrsignal des Bahnhofs Delle (auf Schweizer Seite) bis zur Grenze ist mit schweizerischer und französischer Signalisierung ausgestattet. 4. Die Bahnlinie ist für die Versorgung mit französischem Bahnstrom mit einer Spannung von 25 kV ausgestattet. Der Bahnhof Delle muss so ausgerüstet sein, dass er von Schweizer Bahnen, die mit Einphasenwechselstrom mit einer Spannung von 15 kV fahren, genutzt werden kann. 5. Die Arbeiten werden in den beiden Gebieten mit dem Ziel einer gleichzeitigen Betriebsaufnahme ausgeführt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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