Gesetz über die Flurgenossenschaften
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
Genehmigung 1 Die Statuten, das Vorprojekt, und die Kostenschätzung unterliegen der Genehmigung des Regierungsrates. 2 Der Regierungsrat erledigt die öffentlich-rechtlichen Einwendungen im Genehmigungsentscheid; mit den privatrechtlichen Einwendungen verweist er die Parteien an das Zivilgericht. * 3 Der Regierungsrat erteilt die Genehmigung, wenn: 1. die erforderliche Mehrheit der beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer gemäss Art. 4 erreicht ist; 2. die Statuten und das Vorprojekt nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder dem kantonalen Recht widerspricht, und keine erheblichen Mängel aufweisen; und 3. die voraussichtlichen Kosten des Unternehmens mit seinem Nutzen in Einklang stehen. 4 Der Regierungsrat kann kleinere Mängel beheben: 1. beim Vorprojekt durch die Festlegung von Auflagen und Bedingungen; 2. bei den Statuten durch Änderung im Genehmigungsentscheid. 5 Beschwerden gegen den Genehmigungsentscheid haben keine aufschiebende Wirkung.
Art. 11
Genehmigung 1 Die Statuten, das Vorprojekt, und die Kostenschätzung unterliegen der Genehmigung des Regierungsrates. 2 Der Regierungsrat erledigt die öffentlich-rechtlichen Einwendungen im Genehmigungsentscheid; mit den privatrechtlichen Einwendungen verweist er die Parteien an das Zivilgericht. * 3 Der Regierungsrat erteilt die Genehmigung, wenn: 1. die erforderliche Mehrheit der beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer gemäss Art. 4 erreicht ist; 2. die Statuten und das Vorprojekt nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder dem kantonalen Recht widerspricht, und keine erheblichen Mängel aufweisen; und 3. die voraussichtlichen Kosten des Unternehmens mit seinem Nutzen in Einklang stehen. 4 Der Regierungsrat kann kleinere Mängel beheben: 1. beim Vorprojekt durch die Festlegung von Auflagen und Bedingungen; 2. bei den Statuten durch Änderung im Genehmigungsentscheid. 5 Beschwerden gegen den Genehmigungsentscheid haben keine aufschiebende Wirkung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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