Reglement über das Taxiwesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Bewilligungsvoraussetzungen 1 Eine Taxibetriebsbewilligung wird erteilt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller a. handlungsfähig ist, b. Gewähr für eine einwandfreie Ausübung des Taxigewerbes bietet, c. einen gültigen Taxichauffeurausweis besitzt, d. sie zur hauptberuflichen Tätigkeit benötigt und e. im Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 den Zuschlag erhalten hat, f. die Bestimmungen dieses Reglements, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Verordnungen ARV 1 und 2 3 kennt und einhält. 2 Juristische Personen mit Firmentaxibetriebsbewilligung haben zusätzlich g. eine verantwortliche Person als Vertreterin oder Vertreter zu bezeichnen, h. auf bestimmten Taxistandplätzen an bestimmten Tagen einen 24-Stunden-Service zu gewährleisten, i. dafür zu sorgen, dass ihre Taxichauffeurinnen und die Taxichauffeure die Bestimmungen dieses Reglements, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Verordnungen ARV 1 und 2 kennen und einhalten und j. die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung schriftlich zu garantieren. 3 Der Stadtrat legt dazu Näheres fest. 3 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) und der Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2).
Art. 6
Bewilligungsvoraussetzungen 1 Eine Taxibetriebsbewilligung wird erteilt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller a. handlungsfähig ist, b. Gewähr für eine einwandfreie Ausübung des Taxigewerbes bietet, c. einen gültigen Taxichauffeurausweis besitzt, d. sie zur hauptberuflichen Tätigkeit benötigt und e. im Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 den Zuschlag erhalten hat, f. die Bestimmungen dieses Reglements, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Verordnungen ARV 1 und 2 3 kennt und einhält. 2 Juristische Personen mit Firmentaxibetriebsbewilligung haben zusätzlich g. eine verantwortliche Person als Vertreterin oder Vertreter zu bezeichnen, h. auf bestimmten Taxistandplätzen an bestimmten Tagen einen 24-Stunden-Service zu gewährleisten, i. dafür zu sorgen, dass ihre Taxichauffeurinnen und die Taxichauffeure die Bestimmungen dieses Reglements, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Verordnungen ARV 1 und 2 kennen und einhalten und j. die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung schriftlich zu garantieren. 3 Der Stadtrat legt dazu Näheres fest. 3 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) und der Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.