Propose a change

G vom 19. Juni 1998 über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 44a Lebenszykluskostenrechnung

1) Die Lebenszykluskostenrechnung umfasst die folgenden Kosten während des Lebenszyklus einer Bauleistung, eines Produkts oder einer Dienstleistung ganz oder teilweise: a) die vom Auftraggeber oder von anderen Nutzern getragenen Kosten, wie beispielsweise Anschaffungskosten, Nutzungskosten (wie Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen), Wartungskosten oder Kosten am Ende der Nutzungsdauer (wie Abholungs- und Recyclingskosten); b) Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Bauleistung, der Ware oder der Dienstleistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, sofern ihr Geldwert bestimmt und geprüft werden kann; solche Kosten können Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels umfassen. 2) Der Auftraggeber gibt in der Bekanntmachung, den Ausschreibungsunterlagen oder der Beschreibung die von den Offertstellern bereitzustellenden Daten und die Methode an, die zur Bestimmung der Lebenszykluskosten auf der Grundlage dieser Daten angewendet wird. 3) Die Methode zur Ermittlung der Kosten nach Abs. 1 Bst. b muss folgende Bedingungen erfüllen: a) sie beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien. Ist die Methode nicht für die wiederholte oder kontinuierliche Anwendung konzipiert worden, darf sie insbesondere nicht bestimmte Unternehmen auf unzulässige Weise bevorzugen oder benachteiligen; b) sie ist für alle interessierten Parteien zugänglich; c) die geforderten Daten lassen sich von den Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht in normalem Masse nachkommen, mit vertretbarem Aufwand bereitstellen. 4) Sofern eine Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten durch einen Rechtsakt nach Anhang XIII der Richtlinie 2014/24/EU verbindlich vorgeschrieben ist, ist diese Methode bei der Bewertung der Lebenszykluskosten anzuwenden.

Your change, as a redline

Art. 44a Lebenszykluskostenrechnung

1) Die Lebenszykluskostenrechnung umfasst die folgenden Kosten während des Lebenszyklus einer Bauleistung, eines Produkts oder einer Dienstleistung ganz oder teilweise: a) die vom Auftraggeber oder von anderen Nutzern getragenen Kosten, wie beispielsweise Anschaffungskosten, Nutzungskosten (wie Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen), Wartungskosten oder Kosten am Ende der Nutzungsdauer (wie Abholungs- und Recyclingskosten); b) Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Bauleistung, der Ware oder der Dienstleistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, sofern ihr Geldwert bestimmt und geprüft werden kann; solche Kosten können Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels umfassen. 2) Der Auftraggeber gibt in der Bekanntmachung, den Ausschreibungsunterlagen oder der Beschreibung die von den Offertstellern bereitzustellenden Daten und die Methode an, die zur Bestimmung der Lebenszykluskosten auf der Grundlage dieser Daten angewendet wird. 3) Die Methode zur Ermittlung der Kosten nach Abs. 1 Bst. b muss folgende Bedingungen erfüllen: a) sie beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien. Ist die Methode nicht für die wiederholte oder kontinuierliche Anwendung konzipiert worden, darf sie insbesondere nicht bestimmte Unternehmen auf unzulässige Weise bevorzugen oder benachteiligen; b) sie ist für alle interessierten Parteien zugänglich; c) die geforderten Daten lassen sich von den Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht in normalem Masse nachkommen, mit vertretbarem Aufwand bereitstellen. 4) Sofern eine Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten durch einen Rechtsakt nach Anhang XIII der Richtlinie 2014/24/EU verbindlich vorgeschrieben ist, ist diese Methode bei der Bewertung der Lebenszykluskosten anzuwenden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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