Propose a change

Übereinkunft zwischen der Schweiz und Italien über den Zolldienst in den internationalen Bahnhöfen Chiasso und Luino

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25

Die Verwaltung der Gotthardbahn und die Verwaltung der Bahnen von Oberitalien, und für dieselben ihre Büros in den internationalen Stationen müssen bei Verantwortlichkeit verhindern, dass irgendwelche Ware die Station verlasse, ohne dass die betreffenden Zollformalitäten, seien es italienische oder schweizerische, erfüllt worden sind. Die beiden Bahngesellschaften sind für die Ausserachtlassung dieser Vorschrift verantwortlich, auf Grund der Strafbestimmungen der Zollgesetzgebung der beiden Vertragsstaaten. Ebenso haben die beiden Gesellschaften, unter ihrer Verantwortlichkeit, darüber zu wachen, dass die Collis, welche in die zur Aufnahme der von einem der Staaten im Transit mit Bestimmung nach dem andern Staate angelangten Waren dienenden Lokale eingelagert worden sind, aus diesen Lokalen, für eine anderweitige Bestimmung, nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung der Zollbüros der beiden Staaten entfernt werden können. Heute: Die Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen und die Verwaltung der Italienischen Staatseisenbahnen (Ziff. 1 ad Art. 1 des Schlussprot. zum Staatsvertrag vom 13. Okt. 1909 zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien betreffend die Gotthardbahn – SR 0.742.140.11.).

Your change, as a redline

Art. 25

Die Verwaltung der Gotthardbahn und die Verwaltung der Bahnen von Oberitalien, und für dieselben ihre Büros in den internationalen Stationen müssen bei Verantwortlichkeit verhindern, dass irgendwelche Ware die Station verlasse, ohne dass die betreffenden Zollformalitäten, seien es italienische oder schweizerische, erfüllt worden sind. Die beiden Bahngesellschaften sind für die Ausserachtlassung dieser Vorschrift verantwortlich, auf Grund der Strafbestimmungen der Zollgesetzgebung der beiden Vertragsstaaten. Ebenso haben die beiden Gesellschaften, unter ihrer Verantwortlichkeit, darüber zu wachen, dass die Collis, welche in die zur Aufnahme der von einem der Staaten im Transit mit Bestimmung nach dem andern Staate angelangten Waren dienenden Lokale eingelagert worden sind, aus diesen Lokalen, für eine anderweitige Bestimmung, nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung der Zollbüros der beiden Staaten entfernt werden können. Heute: Die Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen und die Verwaltung der Italienischen Staatseisenbahnen (Ziff. 1 ad Art. 1 des Schlussprot. zum Staatsvertrag vom 13. Okt. 1909 zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien betreffend die Gotthardbahn – SR 0.742.140.11.).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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