Art. 1 Formblatt
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, sofern der Antrag nicht zu Protokoll gegeben wird, und das Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe sind mit dem von der Regierung herausgegebenen Formblatt gemäss Anhang beim Prozessgericht erster Instanz einzureichen.