Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Landwirtschaftskommission 1 Die Landwirtschaftskommission besteht aus insgesamt mindestens sieben bäuerlichen und nichtbäuerlichen Mitgliedern. 2 Sie berät das Volkswirtschaftsdepartement und das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in kantonalen Grundsatzfragen der Landwirtschaftspolitik und des bäuerlichen Boden- und Pachtrechts und unterstützt die Kommunikation nach aussen. 3 Sie kann Fachausschüsse einsetzen. Die Entschädigung der Fachausschüsse richtet sich nach Art. 11 des Gesetzes über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz)7). 4 Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt führt das Sekretariat. 6) GDB 610.11 7) GDB 130.4
Art. 6
Landwirtschaftskommission 1 Die Landwirtschaftskommission besteht aus insgesamt mindestens sieben bäuerlichen und nichtbäuerlichen Mitgliedern. 2 Sie berät das Volkswirtschaftsdepartement und das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in kantonalen Grundsatzfragen der Landwirtschaftspolitik und des bäuerlichen Boden- und Pachtrechts und unterstützt die Kommunikation nach aussen. 3 Sie kann Fachausschüsse einsetzen. Die Entschädigung der Fachausschüsse richtet sich nach Art. 11 des Gesetzes über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz)7). 4 Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt führt das Sekretariat. 6) GDB 610.11 7) GDB 130.4
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it